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Achtung Riester-Sparer: nicht den Antrag auf Zulage verpassen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion
  • Der Staat gewährt für Riester-Sparer pro Person eine Zulage von 154 Euro. Diese erhöht sich ab 2018 auf 175 Euro. Die Zulage für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt 185 Euro und für die ab 2008 geborenen Kinder 300 Euro. 
  • Die Zulage muss für jedes Jahr spätestens zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres gesondert beantragt werden. Riester-Anbieter bieten jedoch die Möglichkeit für einen Dauerzulagenantrag an.
  • Haben Riester-Sparer die Antragsfrist wegen mangelnder oder falscher Beratung verpasst, sollten sie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. 

Der Staat fördert die private Altersvorsorge, wie die Rürup- oder Riester-Rente. So lockt der Staat und die Versicherungswirtschaft mit Steuervorteilen und Zulagen. In diesen Genuss sollen auch Riester-Sparer kommen. Besonders attraktiv können auch die Zulagen sein. 

Der Vorteil der Zulagen für Riester-Sparer

Die Zulage beträgt pro Person 154 Euro und erhöht sich ab 2018 auf 175 Euro. Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, gewährt der Staat eine Zulage in Höhe von 185 Euro, für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, eine Zulage in Höhe von 300 Euro. So können sich die Zulagen bei zwei Kindern ab 2018 auf 775 Euro summieren. Zwar werden diese Zulagen bei der Erstattung der Steuer für die bezahlten Beiträge voll angerechnet. Aber wenn diese Zulagen die Steuervorteile übersteigen, hat der Riester-Sparer mit den Zulagen einen finanziellen Gewinn.

Zulage rechtzeitig beantragen und Antrag auf Dauerzulage nutzen

Der Erhalt der Zulage hat zur Voraussetzung, dass der Riester-Sparer den Antrag rechtzeitig stellt. Die Zulage muss der Riester-Sparer jedes Jahr gesondert beantragen. Dabei muss er den Antrag für das jeweilige Jahr spätestens zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres stellen. Möchte zum Beispiel der Riesterer die Zulagen für das Jahr 2015 noch beantragen, muss er den Antrag spätestens mit Ablauf des Jahres 2017 stellen.

Allerdings bieten Riester-Versicherer die Möglichkeit an, eine Bevollmächtigung für einen Dauerzulagenantrag zu erteilen. Das heißt, der Riester-Sparer füllt einmal einen Dauerzulagenantrag aus und der Riester-Anbieter stellt dann für den Riester-Sparer für jedes Jahr rechtzeitig den Antrag. Gutschriften werden dann dem Vertrag gutgeschrieben.

Was tun, wenn die Antragsfrist verpasst wurde?

Wer aufgrund mangelhafter oder falscher Beratung die Frist für den Zulagenantrag verpasst hat, sollte Ansprüche auf Schadensersatz und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand prüfen lassen: 

Makler und Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, umfassend zu beraten. Verletzen sie die Beratungspflicht, machen sie sich schadensersatzpflichtig. So bestehen zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Makler, wenn dieser über die Frist für den Antrag auf Zulagen nicht aufgeklärt hat und deswegen die Zulagen nicht beantragt wurden. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat kurze Fristen und hohe Anforderungen, die in vielen Fällen ausscheidet. In diesen Fällen sollte daher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


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