ADCADA Immobilien AG PCC vs. Finanzmarktaufsicht Lichtenstein: Schriftsatzfrist vor EFTA Gericht
- 2 Minuten Lesezeit
Ärger mit der Finanzmarktaufsicht hat auch die ADCADA Immoblien AG PCC in Lichtenstein. Bereits am 03.06.2020 erließ die Aufsicht in Lichtenstein nachstehende Warnung:
Bekanntmachung / Warnung: ADCADA Immobilien AG PCC
Die FMA macht hiermit bekannt, dass die ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.605.851-4, Ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospektes im Sinne des EWR-WPPDG resp. der EU-Verordnung 2017/1129 für die Anleihe mit dem Namen „adcada.money Festzins“ in Liechtenstein nicht nachgekommen ist.
Gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Bst. f EWR-WPPDG wurde es daher der ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell, untersagt, die Anleihe mit dem Namen „adcada.money Festzins“ in Liechtenstein öffentlich anzubieten.
https://www.fma-li.li/de/news/20200603-bekanntmachung-warnung-adcada-immobilien-ag-pcc.html
Streitgegenständlich ist ein Ersuchen um ein Gutachten zur Rechtslage der Beschwerdekammer der FMA in Lichtenstein, welches vom EFTA Gericht zu entscheiden ist. Schriftsatzfrist ist der 4.11.2020: https://eftacourt.int/cases/e-1020/
Zudem gilt: Nach Lichtensteinischen Recht haftet der oder diejenige, welcher entgegen der Vorschriften Kapitalanlagen ohne Prospekt emittiert. Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Wie in Deutschland gilt damit auch in Liechtenstein die Finanzmarktgesetzgebung der Europäischen Union. Das betrifft z.B. die Bankengesetzgebung und das Wertpapierprospektrecht. Bei einem fehlenden Wertpapierprospekt macht sich ein Emittent strafbar und haftbar.
Je nachdem wie dieses Zivilverfahren ausgeht, müssen Anleger reagieren.
Fest steht jedenfalls, dass sich schon zum 29.05.2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (Liechtenstein) AG als Revisionsstelle aus dem Handelsregister in Lichtenstein austragen ließ.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.
Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderen Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei - kann aber keine Falllösung ersetzen.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
• per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
• Telefon: 03591 29961 33
• Telefax: 03591 29961 44
• oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
Artikel teilen: