Adler Group: BaFin weitet Bilanzkontrollprüfung aus - und Adler freut sich.

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Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 22. Juni 2022 mitteilte, hat Sie die Bilanzkontrollprüfung bei der ADLER Real Estate AG ausgeweitet. Betroffen sind nunmehr nicht nur die Abschlüsse und Lageberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020, sondern auch für das Geschäftsjahr 2021. Weitere Informationen zu der Bilanzkontrollprüfung, einschließlich des Wortlauts der BaFin-Mitteilung vom 22. Juni 2022, finden Sie hier.

Der Schritt der BaFin, nun auch das Geschäftsjahr 2021 in den Fokus zu rücken, ist mehr als angemessen, dies nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass der Abschlussprüfer der Adler Group S.A. dieser für das Geschäftsjahr 2021 einen Versagungsvermerk erteilt hat. Insoweit wurde in informierten Kreisen damit gerechnet, dass auch die BaFin entsprechende Konsequenzen zieht und die Ermittlungen ausweitet. Dies ist nun geschehen. 

Adler Group begrüßt die Ermittlungen der BaFin

Das Management der Adler Group erklärte im Anschluss an die Mitteilung der BaFin, man begrüße die weitergehenden Ermittlungen. Die Prüfung durch die Bafin und ihre Ergebnisse würden einen "Beitrag zur Aufklärung der Vorwürfe eines Leerverkäufers gegen die Adler-Gruppe und ihre Tochtergesellschaften leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen haben sollen". Ob das Management die Ermittlungen tatsächlich begrüßt darf allerdings in hohem Maße bezweifelt werden. 

Rechtsanwalt Maximilian Weiss vertritt dazu eine klare Meinung:

"Die Behauptung des Adler-Managements, dass man die Ausweitung der Prüfung begrüße, ist in hohem Maße skurril. Die Adler Group besaß mit der selbst in Auftrag gegebenen Sonderuntersuchung die Chance, sämtliche Vorwürfe vollumfänglich zu entkräften. Stattdessen wurden aber wesentliche Vorwürfe entweder nicht entkräftet, oder gar bestätigt. Es spricht zudem Bände, wenn der Sonderprüfer moniert, dass ihm hunderttausende Dokumente vorenthalten wurden. Dass man sich bei der Adler Group jetzt also über die Ausweitung der Untersuchung durch die BaFin freuen will, kann ich angesichts der bisherigen Geheimniskrämerei beim besten Willen nicht glauben. Wenn man hier wirklich mit offenen Karten spielen wollte und nichts zu verbergen hätte, lägen die Karten längst auf dem Tisch."

Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern)

Rechtsanwalt


Aktionäre haben Anspruch auf Schadensersatz

Unabhängig von den Ergebnissen der BaFin-Ermittlungen besitzen Aktionäre nach unserem festen Dafürhalten Schadensersatzansprüche gegen die Adler Group, und zwar aufgrund der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten. 

Betroffen sind insbesondere Erwerbe von Adler-Finanzinstrumenten im Zeitraum vom 09.04.2020 bis 29.04.2022

Unter 

https://weisswert.de/klage/adler-group/

können sich Anleger und Investoren registrieren und dann weitere Informationen erhalten. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den betroffenen Finanzinstrumenten.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie Schadensersatzansprüche besitzen. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Kosten eines rechtlichen Vorgehens sowie über die Möglichkeiten einer Prozesskostenfinanzierung. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie – ebenfalls kostenfrei – die Einholung einer Deckungszusage, sodass Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielle Risiken verfolgen können

Foto(s): Maximilian Weiss

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