ADLER GROUP S.A.: Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021

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Die ADLER GROUP S.A. befindet sich seit einigen Monaten im Zentrum kritischer Berichterstattung, die in der Verweigerung des Abschlusstestats ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Lesen Sie hier die Hintergründe, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten es für geschädigte Anleger gibt und wie sich betroffene Anleger im Rahmen einer kostenlosen Interessensgemeinschaft zusammenschließen können.

Zu den Hintergründen

Die Adler Group gehört eigenen Angaben zufolge zu den führenden Wohnungsgesellschaften in Deutschland und hat seine Geschäftstätigkeit auf den Ankauf und die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern in Berlin konzentriert. Das Unternehmen, das seinen rechtlichen Sitz in Luxemburg und seinen operativen Hauptsitz in Berlin hat, entstand aus dem Zusammenschluss von Ado Properties, Adler Real Estate und dem Berliner Projektentwickler Consus Real Estate.

Das im SDAX gelistete Unternehmen "Adler Group S.A." steht seit Oktober 2021 erheblich unter Beschuss des berüchtigten Shortsellers Fraser Perring. Seine Anschuldigungen lauten: Markt- und Bilanzmanipulationen. In einem 61-seitigen Dokument mit dem Namen "Adler Group - Bond Villains" („Anleihe Schurken") zerpflückt er den SDax-Konzern und seine Geschäftszahlen und erhebt massive Anschuldigungen. Konkret warfen Analysten von Viceroy Research LLC der Adler Group S.A. vor, Immobilienprojekte erheblich überbewertet zu haben und damit Bilanzmanipulation betrieben zu haben. Dadurch sollte die Werthaltigkeit der Adler Group S.A. verbessert werden, um weitere Anlegergelder einzusammeln.

Die von Viceroy erhobenen Vorwürfe wurden von der Adler Group bestritten. Um die Vorwürfe zu widerlegen hat das Unternehmen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer forensischen Sonderuntersuchung beauftragt. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 wurde hierfür verschoben.

Der am 22. April 2022 veröffentlichte KPMG-Bericht konnte allerdings nicht alle relevanten Fragestellungen klären, da den KPMG-Prüfern viele Unterlagen, die erforderlich gewesen wären, um alle problematischen Vorfälle vollumfänglich nachvollziehen zu können, nicht übergeben worden sind. So wurden beispielsweise mehrere hunderttausend E-Mails von der Adler Group zurückgehalten. KPMG stellt in seinem Bericht fest, dass es bereits an hinreichender Kooperation bzw. Dokumentation bei Adler mangelte, weshalb sich KPMG kein vollumfängliches Bild von der Lage verschaffen konnte.

Mängel stellten die Prüfer beispielsweise bei der Bewertung von Projektentwicklungen fest: KPMG ermittelte hier auf Basis von Stichproben einen um 411 Millionen EUR niedrigeren Marktwert als offiziell veranschlagt.

Durch das verweigerte Testat hat sich die Krise der Adler Group weiter dramatisch zugespitzt. Sowohl die Aktien- als auch die Anleihekurse der involvierten Unternehmen sind massiv eingebrochen.

Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate rund um die Adler Group sorgen bei Anlegern für große Verunsicherung, was sich u.a. an den stark sinkenden Aktienkursen ablesen lässt.

Wir sind überzeugt, dass die Sorgen der Anleger nicht unbegründet sind. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie man möglichst schadlos aus dem Investment rauskommt.

Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Aktionären?

„Die aktuellen Geschehnisse sprechen nach unserer festen Überzeugung dafür, dass den betroffenen Aktionären Schadensersatzansprüche zustehen. Die Berichte von Viceroy und KPMG sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Ansetzen lässt sich hier bei den ad hoc Publizitätspflichten, wonach Aktiengesellschaften verpflichtet sind, kursbeeinträchtigende Informationen offenzulegen. Verstöße führen zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Auch wenn einzelne Details noch geklärt werden müssen, sind wir überzeugt, dass derartige Schadensersatzansprüche vorliegen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Entsprechende Schadensersatzansprüche können sowohl individuell gegen das Unternehmen als auch im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens geltend gemacht werden. Zu ersetzen ist der entstandene sog. „Kursdifferenzschaden“.

„Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Aktien noch zu halten. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht auch dann, wenn die Aktien bereits veräußert sind“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Anleihegläubigern?

„Für Gläubiger der Anleihen sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihen durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert werden und es ließe sich vermeiden, den regulären Rückzahlungstermin, der je nach Anleihe erst einige Jahre in der Zukunft liegt, abwarten zu müssen. Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden.“ Um die Wirksamkeitsvoraussetzungen einzuhalten, empfiehlt es sich hierbei die Vertretung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei.

Gibt es weitere Möglichkeiten um Schadensersatz zu erlangen?

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft intensiv weitere Schadensersatzansprüche, wie etwa gegen die BaFin und die Wirtschaftsprüfer, die die bisherigen Bilanzen testiert haben. Diesen Möglichkeiten können aktuell aber keine ausreichenden Erfolgschancen zugesprochen werden. Insbesondere eine Haftung der BaFin scheidet nach einer vorläufigen rechtlichen Prüfung aus. Der Sachverhalt wird aber laufend weiter geprüft. Anleger der Interessensgemeinschaft werden über die Ergebnisse informiert.

Wie können sich betroffene Investoren der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen?

Aktionäre und Anleihegläubiger der Adler Group und ihrer Konzerngesellschaften, die weitere Informationen wünschen und ihre Interessen bündeln möchten, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse

Adler-Group@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.


Welche Finanzinstrumente sind von der Adler-Krise betroffen?

Aktien:

ADLER Group SA (WKN: A14U78)

ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)

Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)

Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)

Anleihen:

ADLER Group S.A. EO-Notes 2017 (2017/2024) (WKN: A19L3U)

ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) (WKN: A2RUD7)

ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) (WKN: A280V1)

ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) (WKN: A28357)

ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) (WKN: A287MT)

ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) (WKN: A287MU)

ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) (WKN: A3KP7A)

ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2G8S3)

ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) (WKN: A2G8WY)

ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) (WKN: A2G8WZ)

Accentro Real Estate AG Anleihe 2020 (2020/2023) (WKN: A254YS)

Accentro Real Estate AG Anleihe 2021 (2021/2026) (WKN: A3H3D5)

Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2GSGE)

Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) (WKN: A2G9H9) 


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