One Group setzt Zinsauszahlungen aus - rund 11.000 Anleger betroffen

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Die in Hamburg ansässige "One Group GmbH", eine unabhängige Tochtergesellschaft der österreichischen SORAVIA Gruppe und eigenen Angaben zu Folge einer der führenden Anbieter von Investmentprodukten im Immobiliensegment, ist nicht in der Lage, nachrangige Namensschuldverschreibungen aus verschiedenen Emissionen der Produktserie "ProReal" für das vierte Quartal zu bedienen.

Rund 11.000 Anleger werden im Januar 2024 keine Auszahlung für das vierte Quartal 2023 erhalten.

Das Unternehmen ONE GROUP konzentriert sich auf die alternative Finanzierung von Projektentwicklungen in deutschen und österreichischen Metropolregionen sowie auf die Konzeption strukturierter Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensegment. Seit 2012 wurden von der ONE GROUP mit ihren "ProReal"-Produkten über 950 Millionen Euro Kapital von Anlegern eingesammelt. 

Mehr als 16.000 Kunden haben bislang über 32.000-mal in Produkte der ONE GROUP investiert.


AUSFALL VON ZINSZAHLUNGEN:

Von dem Ausfall der Zinsauszahlungen für das vierte Quartal 2023 betroffen sind Anlagegelder in Höhe von etwa 410 Mio. Euro aus vier Emissionen. Dabei handelt es sich um:

– ProReal Deutschland 7
– ProReal Deutschland 8 - Exklusives Folgeangebot
– ProReal Europa 9
– ProReal Europa 10.


VERTRIEBSSTOPP:

Darüber hinaus wurde für fünf weitere Emissionen aus der ProReal-Reihe, die derzeit im Vertrieb sind, ein Zeichnungsstopp verhängt. Dies bedeutet, dass hier keine neuen Kundengelder mehr angenommen werden. Es handelt sich dabei um die Emissionen:

– ProReal Deutschland 7 - Exklusives Folgeangebot
– ProReal Private 10
– ProReal Private 11
– ProReal Secur 3
– ProReal Secur 4.


Als Begründung für diese Maßnahmen nennt der Anbieter die aktuell "anspruchsvolle Marktsituation", die durch die Inflations- und Zinsentwicklungen entstanden ist. Der Markt befinde sich derzeit in einer "massiven Korrekturphase", weshalb One Group und Soravia nun eine "umfassende Risikoanalyse des Portfolios" durchführen, die im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein soll.

Tatsächlich jedoch können Anleger ihren Anspruch auf Auszahlung der ihnen zustehenden Zinsen nur dann nicht durchsetzen, wenn die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs zur Insolvenz der Emittentin führen würde (sog. "qualifizierte Rangrücktrittsklausel").


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Sofern auch Sie Kapital in Produkte der ONE GROUP investiert haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse onegroup@dr-greger.de für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.


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