Änderungen der PKW-EnVKV – Was muss ein Autohändler ab dem 1.12.2011 beachten?

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Am 1.12.2011 treten die neuen Regelungen der PKW-Eneregieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) in Kraft. Die Regelungen dieser Verordnung sind von allen Herstellern und Händlern, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Verkauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, zu beachten.

Diese Neuregelungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Informationspflichten in den Verkaufsräumen. Die Änderungen müssen auch in der Werbung für neue Fahrzeuge und vor allem in „virtuellen Verkaufsräumen" (mobile.de u. a.) beachtet werden. Am Verkaufsort muss die aufgestellte Hinweistafel demnächst Angaben über den Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und den Stromverbrauch sowie die CO2-Effizienzklasse nebst dazugehöriger Effizienzskala enthalten. Werden Fahrzeugmodelle in Katalogen oder auf einem anderen Weg in gedruckter Form zum Kauf oder Leasing angeboten, bei dem Interessenten die Fahrzeuge nicht ausgestellt sehen, so ist neben den Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, dem Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen zusätzlich die CO2-Effizienzklasse anzugeben. Bei der Angabe der Effizienzklasse ist sowohl das Wort „Effizienzklasse" als auch der entsprechende Buchstabe der jeweiligen CO2-Effizienzklasse zu nennen.

Diese Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Autohändler die ihre Fahrzeuge in „virtuellen Verkaufsräumen" (mobile.de u. a.) anbieten, müssen zusätzliche Neuregelungen beachten:

  • Neben der Nennung des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen, des Stromverbrauchs und der Energieeffizienzklasse muss die Effizienzskala graphisch dargestellt werden.
  • Die Energieeffizienzklasse ist dabei direkt bei der Beschreibung des Fahrzeuges zu nennen. Für die grafische Skala kann auf die entsprechende Internetseite des Herstellers verwiesen werden.
  • Zudem ist ein Hinweis auf die Internetadresse beizufügen, unter welchen der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch abgerufen werden kann.

All diese Angaben müssen dem Benutzer spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis erlangen, in welchem er ein Fahrzeug ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen hat.

Werbematerial, das in elektronischer Form (also im Internet) verbreitet wird, muss stets folgenden Hinweissatz enthalten:

„Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist." (Fassung ab 1.12.2011)

Gerade bei Verkaufsportalen wird dieser Zusatzsatz oft vergessen.

Gerade Hersteller und Händler, die bereits eine Unterlassungserklärung hinsichtlich der PKW-EnVKV abgegeben haben, sollten ab dem 1.12.2011 ihre Werbemaßnahmen gründlich prüfen.


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