Ärzte müssen gefährliche Behandlungsanweisungen hinterfragen - OLG Köln stärkt Patientenschutz
- 5 Minuten Lesezeit

Tod nach Routineeingriff: Was war passiert?
Im Mittelpunkt eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 2025 steht ein tragischer Vorfall: Eine 49-jährige Patientin wurde wegen starker Monatsblutungen operiert. Während des Eingriffs verwendeten die Ärztinnen – eine Oberärztin und eine Assistenzärztin – destilliertes Wasser als Spülflüssigkeit. Das führte zu einer schweren Schädigung der Blutkörperchen, einem Herzstillstand und letztlich zum Tod der Patientin.
Darf ein Arzt einfach tun, was der Chefarzt sagt?
Das Gericht musste entscheiden:
Dürfen Ärzte alles ungeprüft ausführen, was ihre Vorgesetzten anordnen – selbst wenn sie wissen oder erkennen können, dass es gefährlich ist?
Die klare Antwort des Gerichts: Nein!
Ärzte müssen eigenständig nachdenken und Verantwortung übernehmen. Wenn eine Anweisung gegen medizinisches Wissen verstößt oder die Patientensicherheit gefährdet, müssen sie sie hinterfragen und ablehnen.
Was genau war falsch gelaufen?
Die Oberärztin hatte Zweifel an der Verwendung von destilliertem Wasser. Dennoch folgte sie einer Anweisung des Chefarztes – und unterließ es, die gefährliche Entscheidung zu stoppen.
Die Assistenzärztin verließ sich auf die Oberärztin, obwohl sie wusste, dass diese keine Erfahrung mit dem verwendeten Verfahren hatte.
Das Gericht stellte klar:
Jeder Medizinstudent lernt, dass destilliertes Wasser im Körper schwere Schäden anrichten kann. Dieses Wissen hätten die Ärztinnen unbedingt anwenden und auf ihr eigenes Fachwissen vertrauen müssen – unabhängig davon, wer etwas anderes behauptet.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Köln verurteilte die Ärztinnen und die Klinik dazu, ein Schmerzensgeld von an die Hinterbliebenen zu zahlen.
Zudem haften sie für sämtliche weiteren Schäden, die aus dem Fehler noch entstehen könnten.
Was bedeutet das für Patienten?
Dieses Urteil ist ein klares Signal:
Ärzte müssen Ihre Gesundheit immer an erste Stelle setzen – selbst wenn sie dafür eine Anweisung infrage stellen müssen.
Für Sie als Patient bedeutet das:
Wenn Ärzte erkennbar gefährliche Entscheidungen mittragen und daraus ein Schaden entsteht, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Unser Team aus Patientenanwälten steht Ihnen zur Seite!
Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler
Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern
Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.
Rufen Sie uns an.
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
- Über 11-jährige Erfahrung
- Nur für Patienten tätig
- Deutschlandweite Vertretung
neu@kanzlei-freihoefer.de
www.patientenanwalt-freihoefer.de
*während der Bürozeiten
Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?
Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Wie schnell wird mir geholfen?
Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.
Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.
Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?
Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.
Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.
Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.
Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?
Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.
Artikel teilen: