Schlaganfall nicht erkannt – Fachanwalt bei Behandlungsfehler in der Notaufnahme
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Schlaganfall nicht erkannt
Ein Schlaganfall ist ein medizinischer Notfall – jede Minute entscheidet über Leben, Selbstständigkeit und Zukunft. Doch was, wenn in der Notaufnahme falsch entschieden oder zu spät reagiert wird?
In einem von uns betreuten Fall führte eine Fehldiagnose zu einem dauerhaften, vermeidbaren Gesundheitsschaden. Mit klarer Arzthaftung und durchsetzbaren Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Fall: Sprachstörung als „psychosomatisch“ abgetan
Eine 49-jährige Frau stellte sich spätabends mit plötzlichen Sprachstörungen, Schwindel und einseitiger Schwäche in der Notaufnahme eines städtischen Klinikums vor. Statt eine Schlaganfallversorgung einzuleiten, hielt der diensthabende Arzt die Symptome für „psychosomatisch“ bedingt. Es wurde keine Bildgebung durchgeführt, keine Stroke-Unit benachrichtigt – die Patientin wurde mit einem Beruhigungsmittel nach Hause geschickt.
Am nächsten Morgen erlitt sie einen schweren ischämischen Schlaganfall. Die Folge: halbseitige Lähmung, Sprachstörungen, Pflegebedürftigkeit.
Juristische Bewertung: Grober Behandlungsfehler mit Beweislastumkehr
Ein neurologisches Gutachten stellte klar: Bei dieser Symptomkonstellation hätte sofort eine bildgebende Diagnostik erfolgen müssen. Der medizinische Standard war eindeutig: Schlaganfall ausschließen – nicht „abwarten“.
Das Unterlassen dieser Diagnostik wurde als grober Behandlungsfehler eingestuft. Die Folge: Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht – die Klinik musste nachweisen, dass der Schaden auch bei rechtzeitigem Handeln eingetreten wäre. Das gelang nicht.
Unsere Kanzlei setzte erfolgreich Schmerzensgeld und Schadensersatz durch
Als Fachanwälte für Medizinrecht und erfahrene Patientenanwälte konnten wir für die Patientin ein hohes Schmerzensgeld durchsetzen – ebenso wie Schadensersatz für Pflegebedarf, Verdienstausfall und bauliche Anpassungen im Wohnumfeld. Auch die psychische Belastung wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
Schlaganfall nicht erkannt – Ihre Rechte als Patient
Wenn ein Schlaganfall zu spät erkannt wird, sind die Folgen für Betroffene oft dramatisch. Die gute Nachricht: In vielen Fällen liegt ein klarer Behandlungsfehler vor – mit Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Wir in der Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt prüfen die medizinische Versorgung und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch.
Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler
Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern
Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.
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Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
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Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
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Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?
Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Wie schnell wird mir geholfen?
Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.
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Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?
Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.
Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.
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Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?
Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.
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