Ärztliche Aufklärung: Woher kommt sie, wohin geht sie?

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Wer entscheidet eigentlich (Arzt oder Patient)?

Kaiserschnitt oder natürliche Geburt; OP oder nicht OP; wenn OP, dann offen oder Schlüsselloch; Bluttransfusion oder nicht? Unsere Großeltern haben diese Entscheidungen noch dem Arzt überlassen. Das ist heute anders. Denn heute wird der Patient über Risiken und Alternativen aufgeklärt, um dann eine freie Entscheidung zu treffen (informierte Einwilligung, informed consent).

Wie kam es zum Wandel in der Aufklärung?

Der sogenannte Eid des Hippokrates sagte vor über 2000 Jahren noch kein Wort zur ärztlichen Aufklärungspflicht. Die Pflicht zur Aufklärung des Patienten, wie wir sie heute kennen, wurde erst in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts zum medizinischen Standard. Seitdem vollzieht sich in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient eine kleine schleichende Revolution.

Ärztliches Handeln orientiert sich an vier moralischen Prinzipien:

  1. Wohltun
  2. Nichtschaden
  3. Gerechtigkeit und
  4. Patientenautonomie (Selbstbestimmung).

Einst war der Arzt primär den ersten beiden Prinzipen verpflichtet: Wohltun und Nichtschaden. Erst später sind zwei weitere Prinzipen hinzugekommen: Gerechtigkeit und Patientenautonomie

Bei der Gerechtigkeit geht es in erster Linie um die Verteilung der Mittel. Gleiche Krankheiten sollen gleich behandelt werden (keine Zwei-Klassen-Medizin).

Die Patientenautonomie, das vierte Prinzip, stellt den Patienten mit seinen eigenen Werten, Bedürfnissen und Zielen in den Vordergrund. In diesem Prinzip liegen die Wurzeln der Aufklärungspflicht. Denn nur der aufgeklärte Patient kann eine Entscheidung nach seinen wahren Bedürfnissen treffen.

Die zunehmende Wertevielfalt in der modernen Gesellschaft und die wachsende Bedeutung der Individualität traten allmählich vor die isolierte Fachkunde des Arztes: Noch vor 20 Jahren gab die Mehrzahl der befragten Ärzte an, einem Zeugen Jehovas notfalls gegen seinen Willen eine Bluttransfusion zu verabreichen, wenn nur so sein Leben gerettet werden könnte (Beispiel nach Alfred Simon). Heute ist bekannt, dass dies eine strafbare Körperverletzung darstellen könnte.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) sagt eindeutig, dass die Selbstbestimmung des Patienten derart hoch zu hängen ist, dass ihm auch eine medizinisch unvernünftige Entscheidung zusteht.

Das heißt, heute steht die Autonomie des Patienten eindeutig über der Indikation des Arztes.

Ist das gut oder schlecht?

Natürlich ist das gut. Denn es stehen sich zwei Pole gegenüber: Die Autorität des Arztes (die traditionelle paternalistische Fürsorge) und die Selbstbestimmung des Patienten (informierte Einwilligung). Und der Patient hat nun die freie Wahl: Er kann auf die Aufklärung ganz verzichten, sich der Autorität des Arztes unterordnen und die Entscheidung vollständig in die Hände des Arztes legen. Oder er kann sich ausführlich aufklären lassen und anschließend der Empfehlung des Arztes folgen oder nicht. Er kann sich auch eine Zweit- oder gar Drittmeinung einholen und frei entscheiden, welcher der Empfehlungen er folgen möchte.

Mit anderen Worten: Wer sich leiten lassen möchte, kann sich leiten lassen, wer seinen eigenen Weg gehen möchte, kann seinen eigenen Weg gehen.

Unsere Großeltern wären mit dieser Freiheit vermutlich noch überfordert gewesen. Für unsere Enkel aber wird sie eine grundlegende Selbstverständlichkeit sein.

Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht


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