
Für uns steht immer der Mensch mit seinem Anliegen im Vordergrund. Der Erfolg unserer Mandanten ist auch unser Erfolg – dafür stehen wir als Team des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner!
- Fachanwaltschaft Verkehrsrecht
- Fachanwaltschaft Strafrecht
- Fachanwaltschaft Medizinrecht
- Fachanwaltschaft Versicherungsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über uns
Schadenersatz und Schmerzensgeld nach schweren Unfällen und Behandlungsfehlern
Dafür setzen wir uns seit 40 Jahren ein. Einfühlsam - erfahren - kompetent.
Wir bieten:
• konsequente Spezialisierung auf unsere Fachgebiete;
• ein Team mit langjähriger Erfahrung;
• schnelle und unkomplizierte Fallbearbeitung;
• bundesweite Vertretung ausschließlich auf Geschädigtenseite.
40 Jahre Erfahrung
Quirmbach & Partner besteht seit 40 Jahren. Kanzleigründer Martin Quirmbach und sein erster Partner, Rechtsanwalt Thomas Gfrörer, haben in diesen Jahren eine Vision in die Tat umgesetzt. Dabei war ihnen die Spezialisierung der Kanzlei ebenso wichtig wie die gemeinsame Entwicklung des Teams, das hinter ihnen steht.
Ein starkes Team für Ihr Recht
So ist die Kanzlei zu dem geworden, was sie heute ist: Ein Team von zwölf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit ihren Assistentinnen, unterstützt von der Bürovorsteherin, nicht-juristischen Mitarbeitern und mehreren Auszubildenden - ein Team, das sich für seine Mandanten einsetzt. Quirmbach & Partner vertritt bundesweit ausschließlich die Patienten- bzw. Geschädigtenseite und ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden nach Unfällen und ärztlichen Behandlungsfehlern.
Wir verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht
Wer durch einen Unfall oder einen Behandlungsfehler schwer verletzt wurde, sollte sich nicht um sein Recht kümmern müssen - er hat genug andere Sorgen. Zumindest die finanzielle Seite sollte so unkompliziert und schnell wie möglich geregelt werden. Dafür setzen wir uns ein.
Der Gang zum Gericht ist für uns grundsätzlich das letzte aller möglichen Mittel. Wir versuchen, unseren Mandanten außergerichtlich zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen einen Prozess zu ersparen. Gerichtsverfahren haben drei Nachteile:
- Gerichtsverfahren kosten Zeit.
- Gerichtsverfahren kosten Geld.
- Der Ausgang ist immer ungewiss
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind Experten auf ihrem Gebiet
Unsere Mandanten können von uns einen sehr hohen Grad an Spezialisierung auf juristischer und technischer Ebene erwarten. Wir legen besonderen Wert auf ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Gerade auch die menschliche Seite eines jeden Falles, d.h. die psychische Belastung, findet bei uns besondere Beachtung. Wir haben Verständnis für die Situation des Mandanten und begleiten ihn mit größtmöglichem Einfühlungsvermögen.
Ihr Anwalt – nur einen Mausklick entfernt
Neben unserer Spezialisierung schätzen unsere Mandanten vor allem die Möglichkeit, ihre Akten rund um die Uhr einsehen zu können. Auch der ungeübte Computerbenutzer kann mit wenigen Klicks Kontakt zu uns aufnehmen. Die Kommunikation per E-Mail und WebAkte macht es einfach, die eigene Akte einzusehen, Fragen zu stellen, Dokumente hochzuladen, Informationen zu ergänzen - und das zu jeder Zeit und an jedem Ort, auch vom Krankenbett aus. Die Zusammenarbeit ist nah und eng, ohne zeitaufwändig zu sein oder einen Ortswechsel zu erfordern.
Schildern Sie uns Ihren Fall - kostenlos und unverbindlich
Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage. Unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie mit einer Rückmeldung am nächsten Werktag rechnen.
Wir geben Ihnen ein konkretes Bild von Ihrem Schadensersatzanspruch und den bestehenden Möglichkeiten zu seiner Durchsetzung - eine Ersteinschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!
Sie wollen mehr über uns erfahren? Sie möchten wissen, mit wem Sie es zu tun haben? Besuchen Sie uns: Quirmbach & Partner, Anwälte an Ihrer Seite
Kollegen der Kanzlei 10
Rechtsanwältin
Michaela Fischer Link in einem neuen Tab öffnen5,0/54 BewertungenFachanwältin für Verkehrsrecht, Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin
Melanie Mathis Link in einem neuen Tab öffnen4,8/54 BewertungenFachanwältin für VerkehrsrechtRechtsanwalt
Sven Wilhelmy Link in einem neuen Tab öffnen5,0/514 BewertungenFachanwalt für Medizinrecht- 4,8/530 BewertungenFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwältin
Ines Gläser Link in einem neuen Tab öffnen3,7/53 BewertungenFachanwältin für Medizinrecht- 5,0/51 BewertungFachanwalt für Verkehrsrecht
Rechts- und Fachanwalt
Alexander Rüdiger Link in einem neuen Tab öffnen5,0/521 BewertungenFachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Qualifikationen und Auszeichnungen
TOP Kanzlei Medizinrecht 2023
Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche hat das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner im sechten Jahr in Folge als „TOP Kanzlei“ im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet.
Sprachen
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Bewertungen 515
von H. M. am 22.04.2025 um 13:10 Uhr für Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

von S. L. am 16.04.2025 um 09:59 Uhr für Rechtsanwältin Michaela Fischer

Ich bedanke mich nochmals für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen alles Gute!
Michaela Fischer, Rechtsanwältin
von C. F. am 13.04.2025 um 17:41 Uhr für Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei derERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Berufsrechtliche Bestimmungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO – Fachanwaltsordnung
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin

FAQ
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