Sicher in die Grillsaison – Doch was tun, wenn trotzdem ein Unfall passiert?

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Was gibt es im Frühling Schöneres – vor allem für uns Männer – als den Grill aus dem Winterschlaf zu holen, Familie und Freunde einzuladen und die Grillsaison zu starten.

Bei aller Vorfreude auf das Vergnügen, sollten Sie jedoch nie vergessen, dass das Hantieren mit offenem Feuer und glühenden Kohlen auch große Gefahren birgt.

Was Sie beim Grillen beachten sollen

Im Internet finden Sie zahlreiche Anweisungen, was beim Grillen zu beachten ist. Beispielhaft sei folgendes erwähnt:

  • Stellen Sie sicher, dass der Grill einen festen Stand hat und nicht wackelt.
  • Stellen Sie den Grill weit abseits von sonstigen brennbaren Materialien auf.
  • Achten Sie darauf, dass der Grill frei steht und sich nichts darüber befindet, z. B. kein Sonnenschirm o. ä.
  • Lassen Sie den Grill nie unbeaufsichtigt, vor allem dann nicht, wenn kleine Kinder in der Nähe sind.
  • Beim Grillen mit Holzkohle oder Briketts und dem Grillen über offenem Holzfeuer, sollten beim Anzünden ausschließlich spezielle Zündhilfen wie Pasten oder Zündwürfel benutzt werden. Das Verwenden von leicht brennbaren Flüssigkeiten wie z. B. Spiritus ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich und kann schwerste Verletzungen verursachen.
  • Auch beim Grillen mit Gas gilt es, die Anlage vorher zu prüfen und sicherzustellen, dass es nicht zu plötzlichen Stichflammen kommt.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passieren immer wieder Unfälle, bei denen Menschen schwerste Verbrennungen erleiden. Besonders schlimm sind Verletzungen bei Kindern.

Was tun bei einem Grillunfall?

Die ärztliche Erstversorgung ist von elementarer Bedeutung. Sie muss schnellstmöglich und, wenn irgend machbar, durch eine auf Verbrennungen spezialisierte Klinik erfolgen. Je besser die Erstversorgung und die sich daran anschließende Heilbehandlung, umso größer sind die Chancen, die Folgen der meist massiven Verletzungen so gering wie möglich zu halten.

In den ersten Tagen und Wochen werden sich Angehörige und Freunde ausschließlich um den Verletzten kümmern und denken kaum daran, dass sie Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen können. Doch dieser Aspekt darf auf keinen Fall vernachlässigt werden, sollen die medizinische Versorgung und die Existenz des Verletzten gesichert werden.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Meist ist der Schädiger durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, die alle dem Verbrennungsopfer zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgleichen muss.

Schon aus rein finanziellen Gründen haben die Versicherer großes Interesse daran, die Folgeschäden des Opfers so gering wie möglich zu halten. Deshalb sind sie häufig auch ohne Weiteres bereit, den Verletzten in die Obhut der besten Krankenhäuser und der besten auf Verbrennungsopfer spezialisierten Ärzte zu geben. Sie tragen hierfür auch all die Kosten, die eine normale Krankenkasse nicht übernehmen würde. Auch die Einschaltung eines Reha-Dienstes, der die gesamte Familie in ihrer Notsituation unterstützt und z. B. die Pflege von Angehörigen übernimmt, kann von Anfang an in die Wege geleitet werden.

All dies mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzustimmen, ist nicht ganz einfach und sollte auf jeden Fall von einem auf Verbrennungsopfer spezialisierten Anwalt übernommen werden. Dies auch, weil die Sachbearbeiter der Versicherer sich nicht immer mit den besonderen Umständen und der Schadenssituation von Brandverletzten auskennen und zudem häufig mit der Situation überfordert sind.

Schadensausfallversicherung

Ist der Schadensverursacher nicht haftpflichtversichert, muss er alle Schäden des Brandopfers aus eigener Tasche zahlen. Die Beträge können dabei leicht in die Hunderttausende, wenn nicht Millionen gehen, beispielsweise dann, wenn jemand aufgrund der Brandverletzung berufsunfähig wird. Ein Privatmann kann solche Summen kaum aufbringen und der Geschädigte hat das Nachsehen.

Dazu folgender Tipp:

Bei vielen Versicherern kann die eigene Haftpflichtversicherung für nur wenige Euro mehr im Jahr um eine Schadensausfallversicherung ergänzt werden. Diese tritt in genau den Fällen ein, in denen der Schadensverursacher nicht versichert ist.

Es ist häufig fallentscheidend, einen auf Brandverletzungen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Er verfügt über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Er klärt über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf und kann das für den Mandanten optimale Ergebnis erreichen.

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner,

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Montabaur



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