Ärztlicher Behandlungsfehler – Was tun bei Ärztepfusch?
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Ärztliche Behandlungsfehler sind keine Seltenheit. Gründe für eine fehlerhafte Behandlung reichen von Zeitdruck bis Überlastung. Stress, Übermüdung oder falsche bzw. nicht getätigte Absprachen können Behandlungsfehler in Arztpraxen und Krankenhäusern begünstigen.
Insbesondere in der Notaufnahme muss alles schnell gehen. Damit sind Behandlungsfehler bei der Befunderhebung, der Diagnose und der Behandlung vorprogrammiert. Auch die Gabe von falschen Medikamenten kann zu erheblichen Schädigungen des Patienten führen.
Ein grober Behandlungsfehler liegt beispielsweise vor, wenn ein Arzt einen fortschreitenden Hautkrebs nicht erkennt, sondern lediglich einen bakteriell infizierten Zehennagel diagnostiziert. Hier kann der ärztliche Behandlungsfehler im schlimmsten Fall zum Tod des Patienten führen.
Kommt ein Patient mit Kopfschmerzen in die Notaufnahme eines Krankenhauses und werden lediglich Spannungskopfschmerzen diagnostiziert mit der Folge, dass der Patient nach Hause geschickt wird und kommt es wenig später zu einer Gehirnblutung, besteht Lebensgefahr oder jedenfalls die Gefahr eines Pflegefalls. Dem Arzt ist es als grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, dass er die bereits vorhandenen Aneurysmen im Gehirn nicht erkannt hat.
Ob in Ihrem Fall ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich lediglich mit anwaltlicher Unterstützung sowie der Unterstützung durch einen Sachverständigen feststellen. Auch die Bezifferung der in Betracht kommenden Ansprüche, wie Schmerzensgeld und ein Erwerbsschaden, bedarf einer genauen Kenntnis der Rechtsprechung und der Berechnungsmethoden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail unter den angegebenen Kontaktdaten. Schildern Sie mir Ihr Anliegen.
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