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AG Kaiserslautern verurteilt Fußballfan wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Mit einem Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hatte sich das Amtsgericht Kaiserslautern zu beschäftigen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im Rahmen des Regionalligaspiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern II gegen den SV Waldhof Mannheim eine Widerstandshandlung begangen zu haben.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der bisher nicht vorbestrafte und geständige Angeklagte reuig. Bei der Beweisaufnahme ergaben sich zu dem mehrere Anhaltspunkte dafür, dass es seitens der eingesetzten Polizeibeamtem zu massiver Gewaltanwendung gekommen war. Aufgrund dieser Tatsache wurde seitens der Gerichts angeregt dass Strafverfahren gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Mit dieser Vorgehensweise war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft allerdings nicht einverstanden. Ihrer Ansicht nach müsse entschieden gegen Gewalttäter beim Fußball vorgegangen werden. Auch teilte sie den Kritikpunkt am überharten Vorgehen der Polizei nicht. Aufgrund der fehlenden Zustimmung zur Einstellung wurde der Angeklagte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Zwar ein sehr mildes Urteil jedoch wäre in diesem Fall ein Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO geboten gewesen.


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