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AG München: Verwarnung wegen Diebstahl und Beleidigung

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen: 1014 Ds 457 Js 183150/16 jug, einen 19-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls und Beleidigung von Polizeibeamten zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem muss er einen Entschuldigungsbrief schreiben.

Im vorliegenden Fall entwendete der Angeklagte am 12.06.2016 gegen 2.40 Uhr am S-Bahnhof in Planegg ein Damenfahrrad im Wert von 200 Euro. Dabei wurde er jedoch von Polizeibeamten beobachtet und schließlich auch gestellt. Da der Angeklagte sich nicht vor Ort ausweisen konnte, nahmen ihn die Polizeibeamten zur Personalienfeststellung mit auf die Wache. Dort gab er sich völlig unbeeindruckt, uneinsichtig und ablehnend. Er wollte von den Polizeibeamten sogar nach Hause gebracht werden, was diese jedoch zum völligen Unverständnis des Angeklagten ablehnten. Der Angeklagte wurde schließlich entlassen und nach draußen begleitet. Dort beleidigte er einen Polizisten, indem er mit seiner linken Hand seine Unterlippe herunterzog und mit dem Zeigefinger der rechten Hand auf den in der Lippeninnenseite eintätowierten Schriftzug „ACAB“ (All cops are bastards) deutete und hierbei einen Bezug zum Polizisten herstellte.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig und reuig. Aufgrund von vorliegenden Reifeverzögerungen wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts sei es vorliegend erzieherisch geboten, ihn anzuweisen, insgesamt 12 x 4 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Auf diese Weise ist ihm eindringlich zu Bewusstsein zu bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Weiterhin wurde ihm aufgegeben, einen Entschuldigungsbrief an den Polizeibeamten zu fertigen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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