Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: "Timber III","Energie Italien", "Timber Nordics I"

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Die BaFin hat bereits festgestellt, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft auf ihrer Website agrarvis.com Produkte mit den Namen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“ in Deutschland anbietet, ohne die erforderlichen Verkaufsprospekte zu veröffentlichen, was gegen § 6 Vermögensanlagengesetz verstößt. Es liegen keine ersichtlichen Ausnahmen von der Prospektpflicht vor. 

Die BaFin stellt klar, dass in Deutschland Vermögensanlagen nur angeboten werden dürfen, wenn deren Verkaufsprospekte genehmigt sind. Diese Prospekte müssen bestimmte Mindestangaben enthalten und verständlich sowie kohärent sein. 

Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bietet laut ihrer Homepage drei Anlageangebote an:

"Timber III" mit einem EU-Waldportfolio und einer Zielrendite von über 9-9,5% p.a., "Energie Italien" mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien in der Emilia Romagna und einer Rendite von 6% p.a. bei einjähriger Laufzeit, und "Timber Nordics I" zur Finanzierung erneuerbarer Energien in Dänemark und Schweden bei einem Zinssatz von 7,5% p.a. und einer Laufzeit von zwei Jahren. 

Es mehren sich jedoch Beschwerden von Anlegern, die auf ihre zugesagten Auszahlungen warten und der Verdacht auf Betrug aufkommt, zumal die Genossenschaft anscheinend nicht im Genossenschaftsregister erfasst ist. 

Ausserdem versuchen momentan Anlageberater und -vermittler, die in mutmaßlichen Betrugsfällen involviert sind, die geschädigten Anleger in einer "Interessengemeinschaft" zu sammeln.

Verletzung der Aufklärungspflichten der Anlagevermittler

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler ihre Klienten umfassend über die Risiken einer Anlage aufklären, was eine eingehende eigene Prüfung der Anlage einschließt. Versäumnisse in dieser Hinsicht können zu Schadenersatzansprüchen führen. Bei der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft sowie der Agrarvis Timber Capital III eG scheinen diese Pflichten verletzt worden zu sein, da Mängel in der Registrierung, die Existenz der Vorstände sowie die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft nicht hinreichend geprüft wurden. 

Dies macht eine Haftung der beteiligten Berater und Vermittler deutlich greifbarer, sodass geschädigte Anleger Aussicht auf Schadensersatz haben.

Anleger und Mitglieder einer Genossenschaft, die sich fehlerhaft von ihrem Anlageberater oder Vermittler beraten fühlen, empfehlen wir bei Verdacht auf arglistige Täuschung oder sogar Betrug, prüfen zu lassen, ob sie den Berater oder Vermittler für Anlageverluste haftbar machen können. Diese Prüfung sollte von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt erfolgen. 

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.


Foto(s): Siegfried Reulein


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