Agri Resources Group plant Änderung der Anleihebedingungen

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Was kommt da auf die Anleihe-Anleger der Agri Resources Group zu? Die Gesellschaft ruft die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf, weil sie Änderungen der Anleihebedingungen plant. So soll u.a. die Laufzeit der Anleihe verlängert und die Modalitäten für die Zinszahlung geändert werden. „Angesichts dieser Planungen dürften sich die Anleger fragen, wie sicher ihr investiertes Geld noch ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Agri Resources Group S.A. hat 2021 die Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A287088, WKN: A28708) mit einem Volumen bis 50 Millionen Euro begeben. Das platzierte Volumen beträgt 40 Millionen Euro. Bei einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 8 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 17. März 2024 fällig.

Ob es zu dieser Zinszahlung kommt, ist allerdings zweifelhaft, nachdem die Agri Resources die Anleihebedingungen ändern möchte. Die Anleger müssen den Plänen allerdings zustimmen. Die Gesellschaft ruft daher vom 13. bis 15. März 2024 die Anleger zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Wie das Unternehmen Ende Februar mitteilte, sollen die Anleger über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre bis März 2028 abstimmen. Zudem soll es keine jährlichen Zinszahlungen geben, sondern die Auszahlung des Zinsbetrags einmalig am Ende der Laufzeit erfolgen (PIK-Zinsen). Zudem sollen die Anleger auf bestimmte Kündigungsrechte verzichten und der Aufhebung verschiedener Verpflichtungserklärungen zustimmen. Die Änderungen sollen dazu beitragen, eine neue Geschäftsstrategie umzusetzen. Weitere Details nannte das Unternehmen nicht.

„Die Informationslage ist dünn und so wie sich die Situation derzeit darstellt, sollen die Anleger einseitig zu Zugeständnissen bereit sein, während es keine Gegenleistungen des Unternehmens gibt, wie z.B. eine Erhöhung des Zinskupons“, so Rechtsanwalt Seifert. Anleger sollten zudem bedenken, dass sie durch eine Laufzeitverlängerung auch länger im Risiko stehen.

Angesichts dieser schwierigen Situation können die Anleger auch ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. -vermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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