Preos-Wandelanleihe – Änderung der Anleihebedingungen vorerst gescheitert

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Der Immobilienmarkt schwächelt. Das bekommt auch die Preos Global Office Real Estate & Technology AG zu spüren. Eine geplante Restrukturierung der Preos 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) ist aber zumindest vorerst gescheitert, wie das Immobilienunternehmen am 31. Juli 2023 bekannt gab. Für die Anleger bleibt die Situation beunruhigend. Im Dezember wäre die turnusmäßige Zinszahlung fällig.

Die Preos-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) hat ein Volumen von bis zu 300 Millionen Euro und ist mit 7,5 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung wäre im Dezember 2024 fällig. Das Unternehmen plante nun erhebliche Änderungen bei den Anleihebedingungen. Als Grund dafür führte es die schwierigen Marktbedingungen wie die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie die Zurückhaltung beim Immobilienkauf an. Daher sollten die Anleger einer Restrukturierung der Anleihe zustimmen. So sollte u.a. die Laufzeit um fünf Jahre bis zum 9. Dezember 2029 verlängert, die im Dezember 2023 fälligen Zinsen gestundet und auf ein Kündigungsrecht bei ausbleibender Zinszahlzahlung verzichtet werden. Das Ergebnis bei der Abstimmung ohne Versammlung Ende Juli fiel zwar knapp aus, letztlich wurde die erforderliche Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmen nicht erreicht. Die Restrukturierung ist damit zumindest vorerst gescheitert.

Wie es nun mit der Anleihe weitergeht, ob es einen erneuten Anlauf für Änderungen geben wird und ob die im Dezember fällige Zahlung der Zinsen gesichert ist, ist offen. Das Unternehmen will dazu demnächst informieren. Die aktuellen Unternehmenszahlen geben allerdings wenig Grund für Optimismus. Für den Jahresabschluss 2022 wird ein Fehlbetrag von 214 Millionen Euro erwartet.

Anleger der Preos-Wandelanleihe, die aufgrund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sind, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Sollte es zu Schwierigkeiten bei Zinszahlung oder Rückzahlung der Anleihe kommen, können sich für Anleger verschiedene Optionen von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ansprüche auf Schadenersatz können bspw. entstanden sein, wenn die Anleger von ihrem Anlageberater oder -vermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Preos-Anleihe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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