AIDA KREUZFAHRT ABGESAGT - ENTSCHÄDIGUNG

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Leider gibt es die bedauerlichen Ereignisse im Nahen Osten und leider führen Menschen Kriege gegen andere Menschen.


Die Auswirkungen auf den Bereich des Roten Meeres sind unstreitig.


Aber was hat der Indische Ozean damit zu tun ?

Wenn Ihre Reise, Ihre lang zuvor gebuchte Kreuzfahrt mit freudiger Reisevorbereitung, geplanten Zubringerflügen, Ausflugsplanungen, Erwerb von Reiseutensilien dann nicht stattfindet, stellen Sie sich diese Frage nicht auch ?


AIDA sagt die Ende Februar geplante Mauritius / Seychellen / Madagaskar Kreuzfahrt mit AIDA BLU ab.

Aber am Roten Meer liegen diese Ziele nicht.

Was kann der Grund sein ?

Jedenfalls keine außergewöhnlichen Umstände.


Wenn Sie sich auch bereits gefragt haben, steht mir denn nicht mehr zu als nur die einfache Erstattung des geleisteten Reisepreises ?

Dann mailen Sie uns, anwaltreiserecht.de . Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer tatsächlich Ihnen nach den Vorschriften des Reiserechts zustehenden Ansprüche und fragen für Sie gerne mal bei AIDA nach ob das Angebot von 10 % Gutschrift bei irgendeiner nächsten Reise denn der Rechtslage entspricht.

Wir sind der Auffassung, dass das nicht der Fall ist.

Senden Sie uns eine kurze Anfrage mit Ihren Reisedaten, Ihren zusätzlich angefallenen Ausgaben, einer kurzen Schilderung und Ihren Fragen. Wir rufen gerne zurück und erläutern Ihnen die Rechtslage. Auch bei nicht angetretener Reise sind Sie als Reisender nicht schutzlos gegenüber dem Reiseveranstalter. 

Verträge sind Verträge und sind einzuhalten. Und wenn ein Grund für eine Reiseabsage nicht gegeben ist, dann nutzen Sie die Rechte, welche Ihnen der Gesetzgeber einräumt.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Rüdiger Wittkop

Rechtsanwalt

www.anwaltreiserecht.de 



 

Foto(s): https://pixabay.com/de/images/search/aida%20blu/

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