Flugausfälle wegen STREIK, Verbraucher verschenken Geld

  • 1 Minuten Lesezeit

Hallo liebe aufmerksame Leser.

Ich muss mich einfach mal melden...

Viele meiner Mandanten haben sich über die Flugausfälle, Flugverschiebungen aber insbesondere das NichtsTun der Fluggesellschaften in 2022 geärgert.

Nun sind sie nach Erhalt der ihnen von Rechts wegen zustehenden Entschädigungsleistungen, welche die Airlines zu zahlen haben aufgrund der eindeutigen Rechtslage zumindest im Nachhinein ein wenig wieder erfreuter.

Lufthansa und Eurowings kommen offensichtlich bei der Masse der wegen der betriebsinternen Streiks im Sommer 2022 ausgefallenen Flüge nicht mit der Bearbeitung nach oder sitzen bewußt die Vorgänge aus.

Die Ansprüche wegen Flugannullierungen oder Flugverschiebungen/Verspätungen verjähren erst in drei Jahren !


Nur nochmal zur Klarstellung:

Dieser (betriebsinterne) Streik im Sommer 2022 bei LH und bei Eurowings war kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der FluggastrechteVerordnung. (wie manche Airlines dem Verbraucher erzählen wollen)

Ihnen als betroffenem Fluggast steht eine Ausgleichzahlung zu !

250, 400 oder sogar 600 Euro pro Person bei Fernflügen, welche ausgefallen sind oder verschoben wurden, je nach Entfernung zwischen Start und Landeflughafen.

Warum verschenken Sie dieses Ihnen rechtmäßig zustehende Geld an die Airlines?

Mehr als darauf hinweisen kann ich nicht tun - und natürlich unsere fachkräftige Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche anbieten und garantieren.

Und das Beste für Sie, bei uns erhalten SIE die VOLLE Ausgleichzahlung, ohne Abzug von prozentualen Kosten....

anders als bei den sogenannten Flughelfern.

Der EUGH, Europäische Gerichtshof, hat die Streikfrage endgültig entschieden, nur offensichtlich handeln die Airlines nicht danach, daher muss man sie konkret auffordern und das tun wir gerne für Sie.


Unsere Kontaktdaten kennen Sie bzw. finden diese leicht im Netz.

Viele Grüße und mein Tipp:

Verschenken Sie als betroffener Fluggast kein Geld bei geringem Aufwand dieses zu erhalten.


Viele Grüße und stets gute und pünktliche Flüge wünscht das Team von Anwaltreiserecht.de

Rüdiger Wittkop

Rechtsanwalt

anwaltsbüro-essen.de




Foto(s): RAWittkop

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