Ihr Geld für die Nachteile aus dem Lufthansa Streik

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Ihr Geld für die Nachteile aus dem Lufthansa Streik

Hat es Sie nicht geärgert, dass Ihr Flug ausgefallen ist?

Ist es Ihnen egal, dass das immer wieder geschieht, wenn die Airline nicht die dafür von der Europäischen Union für solche Fälle vorgesehene Entschädigung zu zahlen hat und beim nächsten Mal vielleicht doch für Ersatzflüge zeitnah und in Ihrem Interesse sorgt, statt Sie als zahlenden Kunden auf dem gebuchten Flug ohne Gegenleistung stehen zu lassen ?


Ich gebe nicht auf, Sie davon zu überzeugen, dass Sie ein Recht auf Entschädigung für die aus dem Lufthansa Streik resultierenden IHNEN entstandenen Schäden haben.

Ich kann einfach auf meine bisherigen Artikel verweisen und auf die weiteren konkreten Erläuterungen auf meiner Webseite www.anwaltreiserecht.de .

Es ist ein hausgemachtes Problem, dieser Streik, bei dem 100.000 Passagiere erneut betroffen sind.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Fälle längst entschieden und eindeutig dem Verbraucher, dem Passagier, dem Fluggast das Recht eingeräumt, der Airline zu zeigen, dass sie hausgemachte Probleme nicht auf dem Rücken ihrer Kunden abladen kann.

Termine gehen verloren, Reisen fallen aus, Anschlüsse werden verpasst, Geschäfte platzen.

Dafür werden Sie aber zumindest mit einer nach EU-Verordnung Ihnen zustehenden Ausgleichsleistung entschädigt.

Noch ist der Verordnungsgeber aber nicht so weit, dass die Airline von sich aus zahlen muss.

Daher müssen Sie - ein klein wenig - Aktivität entfalten und fünf Minuten Ihrer Zeit aufwenden. Aber mehr auch nicht !

Informieren Sie sich und wenden fünf Minuten auf, um Ihre Ihnen zustehende Entschädigungszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 zu erhalten.

Mehr Aufwand ist nicht nötig und Sie erhalten Geld !

Keine Angst vor irgendwelchen Kosten, diese zahlt ebenfalls die Airline. 

Also, fünf Minuten Aufwand, Formular ausfüllen auf www.anwaltreiserecht.de, Absenden, keine Nachteile.

Dafür stehe ich mit meiner Erfahrung und meinem Namen.

Seien Sie einer mehr von mehr als tausend zufriedenen Betroffenen.

Rüdiger Wittkop

Rechtsanwalt

Anwaltreiserecht.de


Foto(s): RA Wittkop

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