Air Berlin: Anleger organisieren sich und prüfen rechtliche Möglichkeiten! Anwälte informieren!

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Anleihe-Anleger der Air-Berlin-Group sind mit ca. 1 Mrd. Euro Forderungsvolumen von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Anleger sollten sich organisieren und sicherstellen, dass bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ihre Rechte ausreichend gewahrt bleiben oder nicht eher die Insolvenz über einen regulären Insolvenzverwalter der richtige Weg wäre“.

Auch klären Dr. Späth & Partner, ob die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der die Rechte für Anleger wahrnimmt, sinnvoll ist, denn mit dem hohen Forderungsvolumen von ca. 1 Mrd. € sind die Anleihegläubiger die mit Abstand stärkste Gläubigergruppe. Auch werden Dr. Späth & Partner prüfen, ob die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sinnvoll ist.

Außerdem sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch eventuelle Schadensersatzansprüche geltend prüfen, z. B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadensersatzkompensation möglich sein, sofern überhaupt mit einer Insolvenzquote gerechnet werden kann.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bei Air Berlin bestens vertraut.

So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 folgende Anleihefälle bearbeitet werden, bei denen insgesamt mehrere tausend Anleger erfolgreich betreut werden konnten:

WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, SIC Processing, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, getgoods.de AG.

Hierbei konnten zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH (Deikon) erzielt werden.

Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden. 


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