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Air Berlin Insolvenz – Tipps für Arbeitnehmer

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Air Berlin, Insolvenz und drohende Kündigung? Wie wahre ich meine Rechte als Arbeitnehmer?

Laut dem Betriebsrat der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin droht rund 1400 Mitarbeitern die Kündigung. Die Geschäftsführung habe mitgeteilt, dass dem gesamten Bodenpersonal bis Ende Oktober gekündigt werden solle. Wer für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs benötigt werde, erhalte eine Kündigung zu Ende Februar 2018. Die anderen Mitarbeiter würden wahrscheinlich freigestellt. Ein Insider ergänzte, dass die Kündigungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen werden sollten.

Verdi und auch die Pilotenvereinigung Cockpit sind der Auffassung, dass es sich bei dem Teilverkauf von NIKI und LGW sowie 20 weiteren Flugzeugen der Air Berlin um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt. Dabei würden die bisherigen Tarifverträge mindestens ein Jahr gelten und es gebe die Verpflichtung, alle betroffenen Mitarbeiter zu übernehmen. Lufthansa etwa hat aber bereits deutlich gemacht, dass sie keinen Betriebsübergang sehe. Denn dann könnten sich womöglich alle 8000 Air Berliner bei der Lufthansa einklagen. Auch Lucas Flöther, Sachwalter der Airline, sowie der Generalbevollmächtigte Frank Kebekus haben mehrfach erklärt, dass es keinen Betriebsübergang nach 613a BGB geben werde.

Die rechtliche Frage des Betriebsübergangs ist sehr kompliziert und beschäftigt die Arbeitsgerichte seit Jahrzehnten. Immer wieder muss auch der Europäische Gerichtshof neue, noch ungeklärte Fragen beantworten. Der Verkauf von 20 Flugzeugen könnte einen Teilbetriebsübergang darstellen. Zwar wird nur ein Betriebsmittel (Flugzeug) von Air Berlin an Lufthansa verkauft. Daran sind aber auch die Start- und Landerechte gekoppelt. Und diese bleiben nur erhalten, wenn der Flugbetrieb aufrechterhalten bleibt. Hierzu benötigt die Lufthansa Piloten, Kabinenpersonal und auch technisches Personal, das nicht von heute auf morgen auf dem freien Arbeitsmarkt gefunden werden kann.

Dies ist die Chance für die Mitarbeiter von Air Berlin. Sie klagen auf Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung bei der Lufthansa.

Was muss ich tun bei Erhalt der Kündigung?

Binnen 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung hat die Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit zu erfolgen. Das lässt sich auch telefonisch erledigen.

Binnen 3 Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung rechtswirksam. Wenn die Gerichte einen Betriebsübergang annehmen, dann muss Air Berlin eine wirksame Sozialauswahl darlegen. Ob dies gelingen wird, ist angesichts der hektischen Entwicklungen seit dem Insolvenzantrag fraglich.

Wann lohnt sich eine Klage?

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, dann lohnt sich die Klage regelmäßig. Denn auch ein insolventes Unternehmen, das auch langjährige Mitarbeiter mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen darf, ist an einer rechtskräftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert. Der Vertrag zwischen Air Berlin und Lufthansa wird dieses Risiko berücksichtigt haben und bei Vorliegen eines Betriebsübergangs eine Reduzierung des Kaufpreises zur Folge haben. Um dies zu vermeiden, wird der Insolvenzverwalter Zugeständnisse in Form von (höheren) Abfindungen machen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit lohnen. Denn zum Teil erfährt man erst nach Monaten Tatsachen, die zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen. Dann aber ist es zu spät! Die Kündigung ist dann rechtswirksam. Die Kosten des Rechtsanwalts werden bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Landeskasse übernommen.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Christian Schäfer, Dieter Schäfer und Dr. Peter Küpperfahrenberg beraten Sie gerne.


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