bmvsgex.com – Achtung

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Anlegern werden über die Onlinehandelsplattform bmvsgex.com Anlagen in Contracts for Differences (CFD´s) oder auch Forex-Geschäfte ermöglicht.

Man soll über 700 Produkte, die verschiedene Anlageklassen abdecken, darunter Devisen, Differenzkontrakte (CFDs) und Rohstoffe, handeln können.

Zudem wird auf der Homepage darauf verwiesen, dass BMSVSG 2010 gegründet worden sei und sich schnell zu einem der weltweit größten Forex-Broker entwickelt haben und es das Ziel sei, eine Handelswelt rund um fortschrittliche Technologie aufzubauen, damit leidenschaftliche Trader den Herausforderungen und Chancen der globalen Märkte gegenüberstehen können.

Warnzeichen für Betrug bei bmvsgex.com

bmvsgex.com ist nicht von anerkannten Finanzmarktaufsichtsbehörden, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) oder der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) reguliert.

Auf der Webseite von bmvsgex.com fehlt ein Impressum, was Anlegern die Möglichkeit nimmt, die Betreibergesellschaft der Plattform oder deren verantwortliche Personen zu identifizieren.

Im Internet kursieren Beschwerden von Anlegern und schlechte Erfahrungsberichte von Investoren.

Keine Erlaubnis der bmvsgex.com der BaFin 

Die Offerte von CFD´s oder Forex-Geschäften sind Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Zum seriösen Betreiben derartiger Wertpapierdienstleistungen benötigt ein Anbieter eine Genehmigung der BaFin, die bmvsgex.com nicht hat.

Anwaltliche Hilfe bei Problemen bei bmvsgex.com

Wenn Sie Gelder bei bmvsgex.com investiert haben und sich Probleme ergeben, steht Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung und hilft Investoren bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen erfüllt den Tatbestand eines Schadensersatzanspruches gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht, z. B., wenn Anlegern mit Aussagen zu Gewinnen getäuscht werden, auch ohne auf die hohen Risiken hinzuweisen oder Auszahlungen von ausgewiesenen Guthaben verweigert werden.

Anleger sollten in einem derartigen Fall auch rasch handeln.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 31.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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