Akku-Drosselung bei Tesla – Schadenersatzanspruch betroffener Kunden

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Reichweite ist beim Kauf von E-Autos ein wichtiges Kriterium. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Batterie schon deutlich vor den angegeben Werten schlapp macht oder nach einem Software-Update sogar an Leistung verliert. Das mussten Tesla-Kunden erleben. In Norwegen wurde der amerikanische Autobauer 2021 daher dazu verurteilt, an die betroffenen Kunden umgerechnet rund 13.000 Euro zu zahlen, wie die norwegische Zeitung Dagens Naeringsliv (DN) berichtete.

Vorausgegangen war im Frühling 2019 ein weltweites Software-Update, das nach Angaben von Tesla die Akkus der Modelle S und X besser schützen sollte. Nach dem Update klagten verschiedene Tesla-Kunden darüber, dass sich die Reichweite ihres Fahrzeugs verschlechtert und die Ladezeiten verlängert hätten.

Tesla räumte zwar ein, dass die Ladezeit durch das Update leicht zugenommen habe, allerdings habe der Kunde keinen Anspruch auf bestimmte Werte. Die Schiedsstelle sah das jedoch anders. Tesla müsse den betroffenen Kunden rund 13.000 Euro Schadenersatz zahlen. Tesla hat sich vorbehalten dagegen vorzugehen.

Tesla scheint den Schaden geringer einzuschätzen. In den USA machte der Autobauer betroffenen Käufern des Modells S wegen der vorübergehenden Drosselung ihres Akkus ein Angebot über 625 Dollar. Inzwischen soll das Problem durch weitere Updates wieder behoben sein.

In Norwegen wurden E-Autos schon früher politisch gefördert als in vielen anderen Ländern. Inzwischen gibt es auch in Deutschland erste Klagen wegen des Updates. „Können E-Autos, die von den Herstellern angegebenen Reichweiten nicht einhalten, liegt unter Berücksichtigung einer gewissen Toleranz, ein Sachmangel vor. Kunden haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. „Das gilt für Tesla genauso wie für die E-Autos anderer Hersteller.“

Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder wird eine Nachbesserung durch den Verkäufer verweigert, können die Verbraucher weitere Rechte vom Anspruch auf Neulieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs über die Minderung des Kaufpreises bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen bei E-Autos: https://www.ingogasser.de/e-autos/



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