Verbraucherzentrale klagt gegen Tesla

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den E-Autohersteller Tesla. Tesla verschweige den Kunden, dass sie bei der Nutzung des sog. „Wächter-Modus“ zur Einhaltung der  Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale Tesla Greenwashing vor.  Die Werbeaussagen des Autobauers zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos seien irreführend.

Der „Wächter-Modus“ bei Tesla dient dem Schutz des Autos. Wird das Auto geparkt, überwachen  mehrere Kameras am Fahrzeug die Umgebung. Die Aufnahmen werden ggf. auch gespeichert. Dabei lässt es sich praktisch nicht vermeiden, dass vorbeigehende Passanten gefilmt werden. Theoretisch müsste von allen Passanten, die ins Blickfeld der Kamera geraten, eine Genehmigung eingeholt werden. Da dies praktisch unmöglich ist, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Den Tesla-Fahrern droht dadurch ein Bußgeld. Der Wächter-Modus lässt sich im Grunde genommen nicht nutzen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen.

Die Verbraucherzentrale wirft Tesla vor, die Kunden über dieses Datenschutzproblem nicht informiert zu haben. Außerdem kritisiert sie Mängel im Zulassungsverfahren, die es ermöglicht haben, dass diese Funktion trotz der Datenschutzprobleme zugelassen wurde.

Darüber hinaus moniert die Verbraucherzentrale irreführende Werbungaussagen zur CO2-Ersparnis durch den Kauf eines Tesla E-Autos. Die Aussagen suggerierten, dass sich der CO2-Ausstoß im Autoverkehr insgesamt durch den Kauf eines Tesla reduzieren ließe. Für viele Verbraucher sei dies ein wichtiges Kaufargument, so die Verbraucherschützer. Die Realität sehe aber anders aus, denn Tesla verkaufe Emissionsrechte an andere Hersteller, die diese nutzen könnten, um ihre eigenen Grenzwerte zu überschreiten. Der Emissionshandel sei zwar in der EU erlaubt, die Kunden müssten aber darüber entsprechend informiert werden und nicht nur „versteckt“ im Umweltverträglichkeitsbericht auf der Webseite des Unternehmens, so der vzbv.

Von Datenschutzproblemen bis hin zu Reichweitenverlusten durch Software-Updates steht die Kanzlei BRÜLLMANN Tesla-Kunden für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten