akoni-hub.de – Ermittlungen der BaFin

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Zur akoni-hub.de hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf verwiesen, dass die im Handelsregister nicht eingetragene akoni-hub.de UG, mit angeblichem Sitz in der Eschersheimer Landstraße 42, Frankfurt am Main, Anleger kontaktiert und ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Banken offeriert.

Laut BaFin ist die akoni-hub.de UG Betreiberin der Webseiten akoni-hub.de und festgeld.akoni.hub.de.

akoni-hub.de Klon der Akoni-Hub Limited

Nach einem Warnhinweise der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) und abweichend von Hinweisen auf der Webseite von akoni-hub.de würde keinerlei Zusammenhang mit der Firma Akoni-Hub Limited mit Sitz in London, Großbritannien, bestehen. Es würde sich um einen Identitätsmissbrauch handeln, so die BaFin.

Die akoni-hub.de UG verfügt auch nach den Angaben der BaFin über keinerlei Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen und das Unternehmen würde auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die BaFin ermittelt insoweit wegen unerlaubter Geschäfte.

Möglichkeiten für Anleger der akoni-hub.de

Anleger, die der akoni-hub.de Kapital, insbesondere für Festgeldanlagen zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, etwa falls ihnen eingezahlte Gelder nicht zurückgezahlt werden, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlt Kapital zurückzuerhalten.

Soweit hier von der akoni-hub.de Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen angeboten werden, kann es sich hierbei um ein Einlagengeschäfte nach dem KWG bzw. auch um eine Finanzdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln, für das die akoni-hub.de über eine Erlaubnis der BaFin verfügen muss.

Eine derartige Erlaubnis hat aber die akoni-hub.de nach den Hinweisen der BaFin nicht.

Soweit unerlaubt Einlagengeschäfte, Bankgeschäfte oder auch Finanzdienstleistungen betrieben werden, können nach der Rechtsprechung sowohl die anbietende Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der akoni-hub.de Gelder zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 29.04.2022


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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