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Aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband (Amazon)

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt mir eine Beratungsanfrage betreffend eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 08.06.2020 vor. Dem Empfänger der Abmahung wird im Rahmen seiner Amazon Angebote wettbewersbwidriges Handeln vorgeworfen.

Nachfolgende Verstöße werden in der Abmahnung angeführt:

  • Kein aktiver Link zur OS- Plattform (EU- Streitschlichtungsplattform)
  • Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten
  • Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung
  • Fehlende Grundpreisangaben (Verstöße gegen Preisangabenverordnung (PANGVO))

Aufgrund der Vorwürfe wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 € aufgefordert.

WICHTIG!

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält ein Schuldanerkenntnis.

Lassen Sie Ihre Internetangebote und Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, etc.) fachanwaltlich prüfen.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Gerne können Sie mir die Abmahnung zur kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail zusenden.


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