Aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband (Amazon)
- 1 Minuten Lesezeit
Aktuell liegt mir eine Beratungsanfrage betreffend eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 08.06.2020 vor. Dem Empfänger der Abmahung wird im Rahmen seiner Amazon Angebote wettbewersbwidriges Handeln vorgeworfen.
Nachfolgende Verstöße werden in der Abmahnung angeführt:
- Kein aktiver Link zur OS- Plattform (EU- Streitschlichtungsplattform)
- Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten
- Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung
- Fehlende Grundpreisangaben (Verstöße gegen Preisangabenverordnung (PANGVO))
Aufgrund der Vorwürfe wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 € aufgefordert.
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält ein Schuldanerkenntnis.
Lassen Sie Ihre Internetangebote und Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, etc.) fachanwaltlich prüfen.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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