Aktuelle Abmahnungen

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Folgende Werke werden aktuell wieder vermehrt abgemahnt und von der Anwaltskanzlei Dramburg bearbeitet:

  • „Schöne neue Welt" von Culcha Candela (Herr Vogt), enthalten in den German Top 100 Singlecharts („Chart-Container") (Kanzlei Nümann und Lang)
  • „Für immer jung" von Bushido (Herr Ferchichi), enthalten in den German Top 100 Single Charts (Kanzlei Bindhardt, Rixen, Zerbe)
  • „Die drei ??? - Spuk im Netz" und
  • „Die drei ??? - Fluch des Piraten" beides von Sony Musik Entertainment Germany GmbH (Waldorf Rechtsanwälte)

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen „Vergleichsbetrag" zur Beilegung zu zahlen. Und alles am besten innerhalb einer kurzen Frist.

Davon sollte man sich nicht verunsichern lassen. Ohne Beratung sollte oftmals die Unterlassungserklärung, wie sie vorgegeben wird, nicht unterschrieben werden.

Oftmals bietet sich an eine modifizierte Unterlassungserklärung (siehe folgender Rechtstipp) als erster Schritt an. Dadurch werden weitere kostenauslösende Maßnahmen erst mal vermieden. Als Zweites sollte dann der Versuch gestartet werden, den Anspruch der Gegenseite entweder ganz abzuschmettern (z.B. anhand von Unstimmigkeiten der angeblichen Beweise für die Rechtsverletzung) oder den Zahlungsbetrag so weit wie möglich zu drücken.

Jedenfalls sollte weder der Betrag gezahlt oder die Erklärung abgegeben werden, weil man sich unter Druck gesetzt fühlt.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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