Aktuelle BGH Rechtsprechung 2010 zum Mietrecht

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In einer Entscheidung vom 17.02.2010 hat der BGH festgestellt, dass ein Mieter auch dann noch, wenn er einen Mangel der gemieteten Wohnung jahrelang klaglos erduldet hat, die Beseitigung dieses Mangels vom Vermieter verlangen kann (hier unzureichende Trittschalldämmung).Da der Mangel täglich neu zu spüren ist, kann der Anspruch auf seine Beseitigung nicht verjähren.

In einer Entscheidung vom 27.01.2010 hat der BGH die anerkannten Gründe für die Eigenbedarfskündigung erweitert. Wurde bislang nur das Wohnbedürfnis von Kindern, Eltern und Geschwistern des Vermieters anerkannt, wird nunmehr auch das Wohnbedürfnis von Kindern der Geschwister anerkannt.


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