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Massiver Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen „Capital Group Business School“ – Zahl der Betroffenen wächst weiter ​

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Stuttgart, den 30. April 2025 – In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche neue Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an die Kanzlei Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gewandt, die Opfer eines groß angelegten und professionell organisierten Anlagebetrugs geworden sind. Nach dem Bekanntwerden der WhatsApp-Gruppe „A48 Capital Group Business School“ häufen sich nun auch Fälle mit identischem Vorgehen unter dem Namen „VIP102 Capital Group Business School“.

Die Betrugsmasche folgt einem systematisch strukturierten und psychologisch ausgefeilten Schema: Über eine vermeintlich exklusive Investment-Community werden Mitglieder zunächst zu scheinbar seriösen Wertpapiergeschäften auf Plattformen wie TradeRepublic oder Finanzen.net ZERO verleitet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Umleitung auf eine betrügerische Handels-App, in aktuellen Fällen die sogenannte „CGGERTOP-App“, über die angeblich Blockhandels- und IPO-Geschäfte abgewickelt werden sollen.

Auszahlungen in fünfstelliger Höhe bleiben aus – Anleger verlieren oft ihre gesamten Einlagen. In mehreren Fällen wurden Betroffene zudem gezielt zur Aufnahme von Krediten gedrängt. Ein erheblicher Teil der Gelder floss auf Empfängerkonten im europäischen Ausland, insbesondere nach Spanien und Italien.

Ein zentrales Konto der Täter wurde bei dem spanischen Zahlungsdienstleister EASY PAYMENT AND FINANCE, EP, S.A. mit Sitz in Madrid unterhalten. „Wir haben Belege über zahlreiche Überweisungen auf IBAN-Konten dieser Bank – mit Summen im oberen fünfstelligen Bereich. Die Empfänger firmierten unter dem Namen ‚Capital Group Companies‘ oder ähnlichen Varianten, ohne erkennbare Legitimation oder Finanzdienstleistungslizenz“, erklärt Rechtsanwalt Eser.

Darüber hinaus konnte die Kanzlei ermitteln, dass auch ein weiteres Empfängerkonto bei der italienischen Bank BANCO BPM SOCIETÀ PER AZIONI, PIAZZALE MEDAGLIE D'ORO 1, 20135 MILANO, Zweigstelle 01693, involviert ist. „Auch hier liegen uns Belege über hohe Überweisungen vor. Auffällig ist, dass diese Bank bereits in der Vergangenheit wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention und Compliance-Verstößen von den italienischen Aufsichtsbehörden gerügt wurde. Diese Vorgeschichte ist bei der rechtlichen Bewertung der Haftungsfrage von erheblicher Bedeutung“, betont Eser.

Die Kanzlei Eser betreut mittlerweile eine Vielzahl bundesweiter Mandanten und steht in enger Abstimmung mit der deutschen Finanzaufsicht (BaFin), der spanischen Finanzaufsicht (Banco de España, SEPBLAC), der italienischen Aufsichtsbehörde (UIF) sowie mit in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden, um die Hintergründe aufzuklären und die Verantwortlichen zu ermitteln.

Die Kanzlei prüft und macht insbesondere geltend:

  • Zivilrechtliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Empfängerkonten und involvierten Zahlungsinstituten,

  • Verantwortlichkeit der beteiligten Banken, soweit diese Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und den einschlägigen EU-Richtlinien verletzt haben,

  • gerichtliche Geltendmachung in Deutschland, da der Schaden im Inland eingetreten ist und deutsches Deliktsrecht Anwendung findet.

Was wir hier beobachten, ist ein grenzüberschreitend organisierter Anlagebetrug mit hoher krimineller Energie. Die psychologische Beeinflussung in den Chatgruppen war gezielt, aggressiv und systematisch“, so Eser. „Aus meiner Sicht sind nicht nur die Täter, sondern auch einzelne Empfängerbanken, die trotz klarer Warnsignale Auszahlungen abwickelten, haftbar zu machen.“

Warum Banken in Anspruch genommen werden können:

  • Ungewöhnliche Transaktionen: Es erfolgten erhebliche Summen in kurzer Zeit von einer Vielzahl von Einzahlern auf ein und dasselbe Konto – ein klares Warnsignal für Compliance-Stellen der Banken.

  • Fehlende Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten: Die Empfängerunternehmen waren teilweise nicht auffindbar oder wiesen keine regulierte Geschäftstätigkeit auf. Spätestens hier hätten interne Überprüfungen und ggf. Transaktionssperren erfolgen müssen.

  • Unterlassene Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG): Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Auffälligkeiten Verdachtsmeldungen an die zuständigen Financial Intelligence Units abzugeben. Unterbleiben diese Meldungen, kann dies als schwerwiegender Pflichtverstoß gewertet werden.

  • Haftung aus Beihilfe durch Unterlassen: Nach deutschem Deliktsrecht (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 830 Abs. 2 BGB analog) kann auch durch pflichtwidriges Unterlassen eine Haftung begründet sein.

Klagen vor deutschen Gerichten sind möglich

Da der Schaden in Deutschland eingetreten ist, sind deutsche Gerichte international zuständig (Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO). Zudem findet deutsches Deliktsrecht Anwendung (Art. 4 Rom II-VO).

„Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland auch gegenüber Empfängerbanken in Spanien und Italien ist nach meiner rechtlichen Einschätzung möglich und gut begründbar – sofern die Sachverhaltsaufklärung dies im Einzelfall stützt“, betont Eser.

Die Kanzlei ruft alle Betroffenen auf, frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen wurde eine Interessengemeinschaft für Geschädigte des WhatsApp-Betrugs über die 'Capital Group Business School' gegründet. Diese dient dem strukturierten Austausch, der gemeinsamen Rechtswahrung und der strategischen Bündelung von Maßnahmen gegenüber Banken, Aufsichtsbehörden und ggf. verantwortlichen Plattformbetreibern.

Ziele der Interessengemeinschaft:

  • Zivilrechtliche Rückforderung der verlorenen Gelder,

  • gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Empfängerkonten und Banken,

  • aktive Kommunikation mit BaFin, Banco de España, SEPBLAC, UIF und weiteren Aufsichtsbehörden,

  • rechtliche Unterstützung bei Strafanzeigen, Beweissicherung und Bankintervention.

Rechtsanwalt Eser:
„Die gerichtliche Geltendmachung in Deutschland ist rechtlich gut begründbar. Unsere Mandanten wohnen in Deutschland, der Schaden ist hier eingetreten, deutsches Deliktsrecht findet Anwendung. Banken, die trotz massiver Auffälligkeiten in den Transaktionen keine ausreichenden Prüfungen vornehmen, sind aus meiner Sicht nicht nur regulatorisch, sondern auch zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.“

Alle Betroffenen werden aufgerufen, sich frühzeitig zu melden und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen. Die Kanzlei Eser bietet bundesweit diskrete, fachlich spezialisierte Ersteinschätzungen an.

„Je früher Geschädigte handeln, desto größer sind die Chancen auf die Sicherung von Vermögenswerten. Wichtig ist, dass Betroffene strukturiert dokumentieren, gemeinsam auftreten und ihre Rechte konsequent wahrnehmen.“

Diskrete rechtliche Hilfe für Opfer des WhatsApp-Anlagebetrugs „VIP102 Capital Group“

Die Kanzlei Eser garantiert strengste Vertraulichkeit. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt. Mandanten, die aus Scham zögern, dürfen sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen diskret und professionell behandelt werden. Es ist keine Schwäche, Opfer eines strukturierten Betrugssystems geworden zu sein – entscheidend ist jetzt, entschlossen zu handeln.


Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de

Foto(s): RA Eser

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