Motorschaden Öltod – Unterschiede zwischen T5 und T6

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Der Öltod ist mittlerweile eine feste Begrifflichkeit für einen kapitalen Motorschaden, den der VW-Bus T5 in der BiTurbo-Version mit 179 PS regelmäßig erleidet. Auch der nahezu baugleiche Nachfolger  macht mit einer Häufung vergleichbarer Motorschäden von sich reden, allerdings unterscheiden sich Auslöser und Schadensbilder deutlich, was hauptsächlich daran liegt, dass der AGR-Kühler im T6 den Anforderungen offensichtlich entspricht und sich nicht nach 50.000 – 70.000 km in Wohlgefallen auf- und damit den Öltod auslöst. 


Öltod auch beim VW Bus T6

Auslöser für den T6 Öltod ist eine völlige Überlastung des Abgasrückführungssystems, angefangen vom viel zu schnell taktenden AGR-Ventil, weitergehend über die Schaufelräder, die die Abgas zurück zum Motor transportieren bis hin zum Saugrohr selbst, das undicht wird.


Unterschied 1

Im T5 sind nahezu immer kleinste Partikel aus sich auflösenden AGR-Kühlerbestandteilen für eine Verunreinigung des Öls verantwortlich. Durch steigenden Ölverbrauch kündigt sich ein Motorschaden an, der nicht mehr verhinderbar ist.


Unterschied 2

Beim T5 ist nur eine Baureiche (CFCA) gefährdet, beim T6 häufen sich Motorschäden für alle Modelle, wenngleich auch die dem T5 Biturbo vergleichbare T6-Motorvariante (CXEB) die am häufigsten betroffene ist.


Unterschied 3

Während beim T5 die Laufflächen zwischen Kolben und Zylinder für das Totalaus sorgen, ist es beim T6 eher der obere Kolbenbereich. Hier sich absetzendes Material sorgt schlussendlich aber für das gleiche Ergebnis.


Unterschied 4

Während man beim T5 von einem klassischen Konstruktionsmangel sprechen kann, geht es beim T6 eher um die technisch schlechte Lösung eines erst nach der Konstruktion auftauchenden Fehlers. Man kann davon ausgehen, dass die Updates, die der T6 im Dieselskandal über sich ergehen lassen musste, dafür sorgen, dass die Abgasrückführung nicht optimal ist und so nicht nur Teile des Abgasrückführungssystems zu Schaden kommen, sondern über die Kolbenring-Problematik auch das Risiko eines totalen Motorausfalles droht


Hersteller schadenersatzpflichtig

Rechtsanwalt Gisevius: „Der Anspruch auf eine möglichst großzügige Beteiligung an den Kosten für einen Motorersatz variiert allerdings nicht. In beiden Fällen ist glasklar der Hersteller als Verantwortlicher für einen hohen Schaden weit vor der üblichen Motorlebensdauer zur Rechenschaft zu ziehen!“


Als www.oeltod-anwalt.de steht Rechtsanwalt Gisevius insbesondere für den T6 als Ansprechpartner zu Verfügung, Der Stuttgarter Anwalt hat im Abgasskandal schon vor Jahren erste Urteile für T6-Besitzer erstritten und betreut aktuell über 1000 Bulli-Fahrer deutschlandweit mit Rat und Tat.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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