Aktuelle Rechtslage offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI, Fachanwalt informiert über Rechte gegen Volksbank
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Zahlreiche Anleger setzen auf außergerichtliche Vertretung durch Eser Rechtsanwälte
Bundesweit suchen weiterhin zahlreiche betroffene Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI, rechtlichen Beistand bei Eser Rechtsanwälte. Die erfahrenen Anwälte unterstützen Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – ein Weg, der sich in der Praxis oft als vorteilhaft und zielführend erweist.
In den letzten Wochen verzeichnen Eser Rechtsanwälte vor allem einen signifikanten Anstieg an Anfragen von Kunden, die von möglichen Falschberatungen durch ihre Volksbanken und Raiffeisenbanken betroffen sind. Besonders auffällig ist, dass die allermeisten Anfragen aus dem süddeutschen Raum stammen.
Die drastische Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI um 16,71 % hat bekanntlich zu erheblichen Verlusten für viele Anleger geführt.
„In der aktuellen Situation ist eine außergerichtliche Vertretung oft die sinnvollere Option,“ erklärt Fachanwalt für Bankrecht Eser. „Viele Volksbanken sind bereit, sich auf einvernehmliche Lösungen zu einigen, um eine schnelle und kostengünstige Klärung für beide Seiten zu erreichen.“
Die außergerichtliche Vertretung kann zudem die Verjährung hemmen und bietet Anlegern eine Möglichkeit, ohne direktes Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens vorzugehen. Dies ist besonders relevant, da zahlreiche Rechtsschutzversicherer Kapitalanlagen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen haben und eine gerichtliche Klage somit nur begrenzt abgesichert ist.
„Wir haben in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen und Erfolge bei außergerichtlichen Verhandlungen gesammelt und konnten vielen Mandanten eine zufriedenstellende Einigung erzielen,“ führt Rechtsanwalt Eser aus.
Anleger, die Verluste erlitten haben, können sich bei Eser Rechtsanwälte beraten lassen und eine sorgfältige Prüfung der Chancen für eine außergerichtliche Rückabwicklung oder Schadensregulierung vornehmen lassen.
Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und spezialisiertem Fachwissen im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht steht Rechtsanwalt Fachanwalt Eser den betroffenen Anlegern zur Seite, um ihre Ansprüche durchzusetzen und ihre finanziellen Verluste zu minimieren.
Chancen für betroffene Anleger des Uni Immo Wohnen ZBI
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Spezialist im Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, weist darauf hin, dass die aktuelle BGH-Rechtsprechung eine starke rechtliche Grundlage für Anleger bietet, die beim Uni Immo Wohnen ZBI durch unzureichende Aufklärung und Falschberatung Verluste erlitten haben. „Betroffene Anleger sollten jetzt handeln und ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Rechtsprechung zeigt klar, dass Banken zur umfassenden Risikoaufklärung verpflichtet sind – ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche finanzielle Entschädigungen zur Folge haben“, so Rechtsanwalt Eser.
Eser Rechtsanwälte setzen sich für die Rechte von Anlegern ein, die von möglichen Falschberatungen durch Banken betroffen sind. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Anlegern, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Wir möchten Ihnen versichern, dass es auch in diesen Fällen attraktive Lösungen für eine außergerichtliche Vertretung gibt.
„Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, individuelle Ansätze zu entwickeln, die auf die spezifische Situation jedes Mandanten zugeschnitten sind,“ erklärt Fachanwalt Eser. „Selbst ohne Rechtsschutzversicherung können wir gemeinsam mit Ihnen Wege finden, um Ihre Ansprüche effizient und kostengünstig durchzusetzen.“
Durch transparente Honorarmodelle und flexible Zahlungsmodalitäten möchten wir sicherstellen, dass jede Person, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, die Möglichkeit hat, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Wir glauben, dass jeder Anleger das Recht auf eine faire Vertretung hat, und setzen uns engagiert dafür ein, Ihnen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und den ersten Schritt in Richtung einer zufriedenstellenden Lösung gehen!
Kontakt für betroffene Anleger
Kanzlei Eser Rechtsanwälte
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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