Aktuelle Rechtslage UniImmo Wohnen ZBI, Fachanwaltskanzlei bündelt Interessen der Anleger

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Rechtliche Unterstützung für geschädigte Anleger des UniImmo: Wohnen ZBI:

Die drastische Abwertung des UniImmo: Wohnen ZBI Fonds um 17 % im Juni 2024 hat viele Anleger erschüttert. Besonders brisant ist die Tatsache, dass der Fonds von den den Volks- und Raiffeisenbanken als sichere Anlage in Risikoklasse 2 eingestuft und als sicherheitsorientiert vermarktet wurde. Für diese Risikoklasse war eine maximale Schwankung von 2 % angepeilt, sodass der plötzliche Verlust von rund 800 Millionen Euro einen Schock für die Anleger darstellt. Seit Jahresbeginn summiert sich der Verlust auf über 20 %.

Irreführende Benchmark und fragwürdige Bewertungen?!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen die Einstufung in die Risikoklasse 2, und auch der Fondsmanager ZBI sieht sich kritischen Fragen gegenüber, die potenziell zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen könnten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIP-Verordnung) ein Risikoindikator von 6 hätte angegeben werden müssen. Laut Jahresbericht der ZBI vom 30. September 2023 werden die Immobilien nach Erwerb mit dem arithmetischen Mittel der von zwei Gutachtern ermittelten Verkehrswerte angesetzt, und zwar lediglich alle drei Monate. Für eine Risikoeinstufung von 2 ist aber gesetzlich gefordert, dass die Werte mindestens monatlich ermittelt werden, wenn es keine geeignete Benchmark und keinen geeigneten Stellvertreter gibt, deren Preise mindestens monatlich ermittelt werden (Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017, Anhang 2, Teil 1, Ziffer 4c in Verbindung mit Ziffer 8).

Obwohl der Fonds überwiegend in Wohnimmobilien investiert, wurde seine Wertentwicklung von Union Investment mit einem Index für Gewerbeimmobilien verglichen. Gewerbeimmobilien weisen traditionell größere Schwankungen auf, da sie stärker von konjunkturellen Entwicklungen abhängig sind. Diese unpassende Benchmark ließ den UniImmo: Wohnen ZBI als besonders wertstabil erscheinen, was sich spätestens mit der massiven Abwertung als gravierende Fehleinschätzung entpuppte. 

Mögliche Schadensersatzansprüche für Anleger

Nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der über 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt und zahlreiche geschädigte Anleger bundesweit angehört hat, liegt eine schadensersatzauslösende Pflichtverletzung vor. 

In diesem Kontext ist die Bond-Judikatur des Bundesgerichtshofs von zentraler Bedeutung. Diese Urteile haben klargestellt, dass Anleger bei fehlerhaften Anlageempfehlungen oder unzureichenden Informationen Anspruch auf Schadensersatz haben. Diese Rechtsprechung stärkt die Position der Anleger und bietet eine solide Grundlage für rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen, um Verluste zu minimieren und ihre Ansprüche durchzusetzen.

Nach seiner Einschätzung haben die irreführenden Informationen zur Risikoklasse, die unpassende Benchmark sowie die fragwürdigen Bewertungsmethoden des Fondsmanagements entscheidend dazu beigetragen, dass Anleger falsche Annahmen über die Sicherheit und Wertbeständigkeit des UniImmo: Wohnen ZBI Fonds getroffen haben, was erhebliche Verluste verursachte.

Auch die Bewertungspraxis des Fonds wirft Fragen auf. Eine nicht repräsentative Prüfung der zehn größten Investments des Fonds ergab, dass nach dem Erwerb der Liegenschaften deren Restnutzungsdauer teilweise erheblich verlängert wurde. Diese Vorgehensweise beeinflusste die Bewertungsergebnisse und trug maßgeblich zur vermeintlich stabilen Wertentwicklung des Fonds in den Jahren 2017 bis 2023 bei. Dies beruhte jedoch nicht auf tatsächlichen Verkaufserlösen, sondern auf optimistischen Annahmen hinsichtlich der Langlebigkeit der Immobilien.

Die Umstände der Abwertung und die fragwürdige Risikoeinstufung des Fonds haben bereits zu rechtlichen Schritten geführt.

Warum Anleger jetzt handeln sollten: Verjährung droht – Eser Rechtsanwälte unterstützen betroffene Anleger

Anleger des UniImmo: Wohnen ZBI, die durch die drastische Abwertung des Fonds erhebliche Verluste erlitten haben, sollten umgehend handeln. Es besteht die dringende Gefahr, dass Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur regelmäßigen Verjährung (§ 195 BGB) verjähren Schadensersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht auszuschließen, dass zum 31. Dezember 2024 bereits berechtigte Ansprüche verjähren. Daher sollten insbesondere jene Anleger, die rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, unverzüglich handeln, um eine drohende Verjährung zu vermeiden und ihre Ansprüche rechtzeitig durchzusetzen.

Um mögliche Ansprüche zu sichern und Verluste zu minimieren, ist es entscheidend, sich frühzeitig an eine erfahrene Kanzlei wie Eser Rechtsanwälte zu wenden. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiertem Fachwissen steht Rechtsanwalt Eser den geschädigten Anlegern zur Seite, um eine gründliche Prüfung ihrer Ansprüche vorzunehmen und rechtzeitig zu handeln, bevor die Verjährung eintritt.

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt Eser. Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de. Alternativ können Sie auch einen Termin für eine Videokonferenz oder über anwalt.de buchen. Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird diskret behandelt.

             






Foto(s): RA Eser

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