Aktuelle Tauschbörsen-Abmahnungen
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Folgende Werke werden aktuell vermehrt abgemahnt und in der Anwaltskanzlei Dramburg bearbeitet:
- New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde (Film) von Tele München Fernseh GmbH, abgemahnt von Waldorf Rechtsanwälte
- Wüstenblume (Film) von Majestic Filmverleih GmbH, abgemahnt von Waldorf Rechtsanwälte
- Movie Power - Dragon (Film) von MIG Film GmbH, abgemahnt von Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte.
Die Abgemahnten werden als Inhaber des Telefonanschlusses aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Geldbetrag zu zahlen. Und alles am besten innerhalb einer kurzen Frist.
Davon sollte man sich nicht verunsichern lassen. Ohne Beratung sollte die Unterlassungserklärung, wie sie vorgegeben wird, nicht unterschrieben werden. Nehmen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, eine Fristverlängerung zu beantragen.
Schritt 1: Oftmals bietet sich an eine modifizierte Unterlassungserklärung (siehe folgender Rechtstipp) als erster Schritt an. Dadurch werden weitere kostenauslösende Maßnahmen erst mal vermieden.
Schritt 2: Daneben sollte dann der Versuch gestartet werden, den Anspruch der Gegenseite entweder ganz abzuschmettern (z. B. anhand von Unstimmigkeiten der angeblichen Beweise für die Rechtsverletzung) oder den Zahlungsbetrag so weit wie möglich zu drücken.
Jedenfalls sollte weder der volle Betrag gezahlt oder die beigefügte Erklärung abgegeben werden, nur weil man sich unter Druck gesetzt fühlt. Denn die Fristen, bis zu denen man reagieren soll, sind mit Absicht sehr knapp bemessen.
Auch sind nicht alle Abmahnfälle gleich zu behandeln. So ist z.B. relevant, ob noch weitere Dateien geladen wurden und somit vielleicht weitere Abmahnungen drohen.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.
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