Aktuelles zur Erstellung der spanischen Einkommensteuererklärung für 2019

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Spanische Einkommenssteuererklärung 2020 für das Jahr 2019 – aktuelle Informationen zum Erklärungsbeginn 1.4.2020

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz bei Erstellung Ihrer spanischen Einkommenssteuererklärung, wenn Sie Immobilieneigentum und Mieteinnahmen haben. Beratung im spanischen und deutschen Steuerrecht und im internationalen Steuerrecht bei Vermietung und rund um das Doppelbesteuerungsabkommen, Entsendungsfällen, Homeoffice, Lebensversicherungen etc.

Die spanische Einkommensteuer und die Erklärung für das Jahr 2019 zeigen Neuheiten im Immobilienbereich auf, die bislang schon bei der Nichtresidentensteuererklärung bei Wohnungsvermietung von D. Luickhardt, spanischer Steuerberater, umgesetzt wurden und jetzt auch mit einem gesonderten Feld in der spanischen Einkommenssteuererklärung für in Spanien steuerlich ansässige Eingang finden.

Stets zu beachten ist die Steuerfreistellung von bis 60 % der Mieteinnahmen, wenn dauerhaft Wohnraum vermietet wird.

Bei touristischer Vermietung greift diese Steuerfreistellung nicht. Jedoch sind die Mieteinnahmen ungleich höher und es besteht keine Mindestmietvertragsdauer von 5 Jahren.

Neuheiten in der spanischen Einkommensteuer und die entsprechende Erklärung für das Jahr 2019

1. Katasterwert der spanischen Immobilie: Dieser ist nicht nur für die Wohnung anzugeben, sondern auch für die Garage und den Abstellraum.

2. Wird die spanische Immobilie nur allein genutzt, dann ist nicht die Nutzungsdauer anzugeben. Wird jedoch auch vermietet, dann ist die Anzahl der Tage des Vermietungszeitraumes anzugeben.

3. Mietvertragsbeginn und Dauer des Mietvertrages ist anzugeben.

4. Abzugsfähige Ausgaben des Vermieters, notwendig zur Erzielung der Mieteinnahmen, sind aufzuschlüsseln in:

  • Kosten für den Mietvertrag (Anwaltskosten, Steuerberaterkosten)
  • Kosten der Umlage der Wohnungseigentumsgemeinschaft
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer
  • Kosten für die Hausratsversicherung
  • Neu sind nunmehr auch, dass Anwaltskosten und Gerichtskosten für eine Räumungsklage oder Zahlungsklage auf Mietzins in einem separaten Feld ausgewiesen werden können.

5. Eine gesonderte Abteilung wird für die Berechnung der Abschreibung der spanischen Immobilie geschaffen, die in der Regel mit 3 % vom Gebäudewert abgeschrieben wird.

Es ist anzugeben

  • Kaufdatum der Immobilie

Tipp für Steuerresidenten und Nichtsteuerresidenten in Spanien: Haben Sie vom 12.5.2012 bis zum 31.12.2012 die Immobilie erworben, dann haben Sie 50 % Steuerfreiheit auf den Gewinn.

  • Verkaufsdatum der Immobilie im Jahre 2019

Welcher Rechtsgrund führt zum Erwerb der Immobilie ? (Kauf, Schenkung, Erbschaft)

Tipp: Bei einer Erbschaft oder Schenkung können nur die Kosten der Anschaffung abgeschrieben werden und nicht der Wert der Immobilie.

Kosten einer baulichen Erweiterung (Mejora) in den vergangenen Jahren oder im Jahr 2019

Kaufpreis

Nebenkosten des Kaufes (Notar, Rechtsanwalt, Grundbuch, Grunderwerbssteuer 6-11 %)

Wie geht man beim Immobilienkauf in Spanien vor?

Obgleich Spanien zur europäischen Union gehört, sieht man an der Bearbeitung der Corona-Krise, dass Spanien in sanitärer und rechtlicher Hinsicht vom europäischen Standard noch weit entfernt liegt.

So ist auch bei einem Immobilienkauf in Spanien Vorsicht geboten und mit unserem Immobilienkaufservicepaket sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Spanien sorglos mit Rechtssicherheit erfolgt. Wir bedienen Sie in ganz Spanien zum Pauschalpreis.

3 typische Fehler bei einem Immobilienkauf in Spanien

  • verfrühte Anzahlung, sei es die Reservierungsgebühr von oftmals 3.000 Euro oder die 10 % igen Anzahlung auf den Kaufpreis

Tipp: Zunächst ist eine rechtliche Vorkontrolle durchzuführen, sodass keine Schulden oder verdeckte Lasten bestehen, und der Verkäufer auch wirklich im Grundbuch steht, was häufig nicht der Fall ist. (Bsp.: Erbschaften, privatschriftliche Verkäufe unter Miteigentümern etc.). Sobald die rechtliche Vorkontrolle durchgeführt ist, ist es zu empfehlen, dass unsere Hausarchitektin eine Baumangelkontrolle durchführt.

  • Anzahlungen an Verkäufer oder Makler, die keine Vollmacht vorweisen

Tipp: Wir bieten für den Immobilienkäufer den Treuhandkontoservice an, sodass der Immobilienkäufer alle Anzahlungen sicher hinterlegt hat, und bei Nichterfüllung des Verkäufers, sprich der Verkauf kommt nicht zustande, was nunmehr in der Corona-Krise häufiger vorkommt, erhält der Verkäufer wenigstens die Anzahlung zurück.

  • Mangelhafte Beschreibung der Liegenschaft

Nicht nur bei einer Finca, die ländlich gelegen ist, auch bei Gebäuden, die im städtischen Außenbereich liegen, oder bei städtischen Immobilien, die nachträglich baulich erweitert wurden, kann es zu Abweichungen zwischen Grundbuch, Kataster und der Realität kommen.

Diese Abweichung führt zu einer klaren Verneinung der Fortführung des Immobilienkaufes, es sei denn, der Verkäufer regelt diese Abweichung.

Unser Tipp: Senden Sie uns stets Fotos von der Liegenschaft, den Gebäuden und Grundstücken zu, sodass wir den realen Zustand des Grundbuchs und der Katastereintragung prüfen können und bei Ungereimtheiten kann unsere Hausarchitektin eine Vermessung vor Ort durchführen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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