ALG Wealth Management: Was können Anleger tun?

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Worum es geht:

Die ALG warb in der Vergangenheit mit Festgeldangeboten. Sie generierte sich, als Investmentgesellschaft, welche in Kooperation mit Banken steht. Der Anleger schloss dabei den Vertrag mit ALG.

Die ALG gab hierbei an Anleger einen Formularbogen aus, mit welchem diese die Eröffnung eines Festgeldkontos beantragen konnte. Die Laufzeit betrug meist 12 Monate. Die Zinszahlung sollte quartalsweise erfolgen. Zugesichert wurde dem Anleger dabei eine Einlagensicherung bis 100.000,00 € bei den Partnerbanken. Nach Zustandekommen des Vertrags, wurde dem Anleger eine Kontoverbindung bei einer ungarischen Bank mitgeteilt, die nach einiger Zeit jedoch ausgetauscht wurde. Den gewünschten Betrag sollten die Anleger dann an diese Kontoverbindung überweisen.

Am 01.04.2022 gab die Bafin hierzu eine Warnung aus und wies daraufhin, dass sie der ALG Wealth Management GmbH keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat.

Das Problem in diesem Fall ist vor allem, dass die ALG gerade mit der Einlagensicherung geworben hat. Da die ALG jedoch kein Kreditinstitut ist und unterliegt daher nicht der Einlagensicherung unterliegt, gab es die beworbenen Einlagensicherung tatsächlich nicht.

Möglichkeiten für betroffenen Anleger:

In jedem Fall sollte als erster Schritt eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Prüfung einer Haftung überweisenden Banken des Anlegers, bspw. wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Zahlungsdienstevertrag.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Banken in Anspruch zu nehmen, bei denen die Beträge eingezahlt wurden. Hier ist zu prüfen, ob zum Beispiel ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegt.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, stelle ich gerne eine kostenlose Anfrage auf Übernahme der anwaltlichen kosten.


Katharina Schnellbacher 

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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