Allein wegen Schmerzen berufsunfähig? Geht das?

  • 1 Minuten Lesezeit

Nur Schmerzen allein können auch Berufsunfähigkeit auslösen. Manche Versicherer wollen das nicht wahrhaben, vor Allem dann nicht, wenn ein physischer Grund sich nicht finden lässt. Und dennoch sind auch Schmerzen Krankheit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt auch für Schmerzen, deren Ursache sich nicht klären lässt, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 06.09.2016 – 12 U 79/16.

Aber es ist schwer für den Versicherungsnehmer, diese Schmerzen und ihr Ausmaß zu beweisen. Schließlich handelt es sich um rein subjektive Empfindungen. Schmerzen kann man nicht sehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit nicht nur das Vorliegen einer Krankheit, also hier der Schmerzen, und damit verbundener Hinderung, seinen Beruf auszuüben, erfordert, sondern dass zudem eine dauerhaft ungünstige Prognose verlangt wird, die bei unklaren Schmerzen erschwert ist. Hilfreich ist es, wenn es nach den Versicherungsbedingungen genügt, wegen der Schmerzen sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen zu sein, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Den Nachweis, dass subjektiv empfundene Schmerzen objektiv die Annahme von Berufsunfähigkeit rechtfertigen, kann der Versicherungsnehmer auf zwei Wegen führen: entweder durch den Nachweis körperlicher Ursachen (z. B. orthopädische oder neurologische) oder durch den Nachweis psychischer oder psychosomatischer Bedingtheit, die ihrerseits Krankheitswert ausweisen kann, wie z. B. anhaltende somatoforme Schmerzstörung. 

In dem oben zitierten Fall vor dem OLG Karlsruhe konnte der klagende Versicherungsnehmer nur den Nachweis führen, dass er erhebliche Schmerzen hatte. Aber dass diese ununterbrochen sechs Monate andauerten, konnte er nicht beweisen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Panzig

Beiträge zum Thema