Alles über die Erstberatung und Beratung beim Anwalt

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Nicht jede Beratung beim Anwalt ist auch eine „Erstberatung“. Das Gesetz unterscheidet in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich zwischen Beratung und einem ersten Beratungsgespräch. Es handelt sich dabei um eine Kostenvorschrift aus dem in Deutschland per Gesetz geregelten Anwaltsgebührenrecht. Eine genaue Definition, was eine Erstberatung oder eine Beratung beim Anwalt umfasst, lässt sich aus der Vorschrift aber nicht entnehmen.

Für den Verbraucher ist die Unterscheidung jedoch wichtig. Hängt doch davon ab, wie viel an Gebühren der Anwalt für seine Beratungsleistung maximal in Rechnung stellen darf und welche Beratungsleistung der Verbraucher dafür erwarten kann.

Für Verbraucher gilt nach § 34 RVG, dass für das „erste Gespräch“ beim Anwalt (Erstberatung) höchstens 190 €, zzgl. MwSt. zu zahlen sind. Für eine Beratung bis zu 250 € zzgl. MwSt., sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Erstberatung darf also nicht teurer als 190 € netto sein. Eine normale Beratungsleistung kann dagegen auch mehr als 250 € netto kosten, wenn zwischen Anwalt und Verbraucher darüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Beratungsmandate, bei denen der Anwalt einen Mandanten einmalig oder auch längerfristig in einer Rechtssache fachlich begleitet und Empfehlungen und rechtliche Auskünfte erteilt, sind in der Praxis nicht selten und verdeutlichen auch den Unterschied zu einer Erstberatung.

Was kann ich bei einer Erstberatung erwarten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Kurz gesagt, der Anwalt muss und kann häufig auch in einem ersten Beratungsgespräch noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes liefern. Dies ist auch nachvollziehbar. Der Anwalt wird erstmalig mit einem rechtlichen Problem konfrontiert. Für eine abschließende Einschätzung sind unter Umständen weitere Recherchen erforderlich.

Bei einem Beratungsauftrag ist der Anwalt hingegen verpflichtet, umfassend den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren. Er haftet entsprechend auch für die Folgen seiner Empfehlungen und Ratschläge. Bei komplexen Sachverhalten kann daher der Beratungsaufwand entsprechend hoch sein, was sich dann auch in der Vergütung niederschlagen wird.

Welchen Nutzen habe ich also von einer Erstberatung?

Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Der relevante Sachverhalt wird geklärt, der Anwalt beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Sie erhalten auch Informationen über weiter zu erwartende Kosten.

Ein Fachanwalt oder ein Anwalt mit Spezialisierung wird Sie in der Erstberatung natürlich umfassender und detaillierter zur Rechtslage beraten können als ein Anwalt, der über weniger Erfahrung in dem Rechtsbereich verfügt.

Je besser vorbereitet Sie in einen Beratungstermin gehen, umso umfassender kann der Anwalt auf die Sach- und Rechtslage eingehen und diese beurteilen. Wir weisen daher unsere Mandanten vor einem Erstberatungstermin immer darauf hin, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind oder welche Informationen parat gehalten werden sollen. In geeigneten Fällen bietet es sich an, vorab per Mail bereits Unterlagen zu schicken, um so in der Besprechung besser vorbereitet zu sein.

Vielfach lassen sich Rechtsprobleme schon in einer Erstberatung klären. Die Ungewissheit, ob ein Anspruch durchsetzbar ist oder es sinnvoll ist, sich gegen eine Forderung zu wehren, lässt sich damit ausräumen. Falsche Handlungsweisen in Unkenntnis der Rechtslage können teuer werden.

Eine kostenlose Erstberatung gibt es nach dem Gesetz nicht

Rechtliche Informationen und schnelle Beratungsangebote finden sich auch im Internet. Auch Anwälte werben teilweise mit einer kostenlosen Erstberatung oder Billigpreisen.

Ein Mandant kann nach Meinung der Gerichte nicht erwarten, dass ein Rechtsanwalt, der von der Beratung und Vertretung von Mandanten lebt, kostenlos berät. Eine objektive Beratung kann nur gewährleistet sein, wenn der Anwalt für seine Beratung auch bezahlt wird. Ein Anwalt wird also bei ungünstiger Rechtslage auch von einer Klage abraten und dem Mandanten das Für und Wider einer Klage ausführlich erläutern. Ein Anwalt, der seine Gebühren nur mit Klagen verdient, wird im Zweifel den Mandanten lieber für als gegen eine Klage beraten.

Jeder Rechtsuchende muss natürlich selbst entscheiden, wie viel er für eine anwaltliche Beratung bezahlen will. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen, denn die teuerste Beratung ist die schlechte Beratung.

Eine Beratung ist eine typische anwaltliche Leistung. Sie nimmt, wenn sie gut sein soll, auch entsprechend Zeit in Anspruch. Ein sorgfältig arbeitender Anwalt nimmt sich immer die Zeit, die nötig ist, um eine Rechtsangelegenheit unter allen rechtlichen Aspekten zu prüfen und einzuschätzen. Je nach Sachlage kann dies mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Unsere Devise ist es, sich immer die nötige Zeit für ein Beratungsgespräch zu nehmen. Wir halten nichts davon, wie bei anderen Anwälten teilweise üblich, eine Erstberatung zeitlich auf maximal 45 Minuten zu begrenzen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten, wie sie z. B. im Erb- und Familienrecht oder auch im Strafrecht üblich sind, kann keine vernünftige Beratung unter Zeitdruck stattfinden. Die Gebühren für eine Erstberatung richten sich bei uns im Wesentlichen daher auch nach der Dauer des Beratungsgespräches. Vielfach wird die Beratungsgebühr die im Gesetz geregelte Höchstgrenze gar nicht erreichen. Die Gebühren können nach § 34 RVG jedoch auch nicht höher sein, also dort geregelt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie anwaltliche Beratung benötigen. Fragen Sie in der ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder auch per Mail nach den zu erwartenden Beratungskosten. In den meisten Fällen kann anhand Ihres Anliegens bereits abgeschätzt werden, mit welchen Beratungsgebühren Sie rechnen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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