Allgemeines zum Krankenkassenbetrug

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Deutschland ist bekannt für sein (noch?) gut ausgebautes Gesundheitswesen. Das medizinische Versorgungsniveau ist sehr hoch und das System der Krankenversicherung muss den internationalen Vergleich nicht scheuen. Allerdings nimmt auch hier in letzter Zeit das kriminelle Handeln zu, wobei nicht geklärt ist, ob die hohen Zahlen durch eine neu entstandene Sensibilität für Missbrauchstatbestände entstanden sind.

Nach § 197a SGB V sind die Krankenkassen und ihre Verbände verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ zu unterhalten, die sich mit „Unregelmäßigkeiten“ oder mit der „rechtswidrigen Nutzung von Finanzmitteln“ befassen. Diese sind eine Art interne Fahndungsstelle der Krankenkasse und mancher Arzt kann ein Lied davon singen, wie leicht man in deren Focus gerät. Sehr oft geht es dabei um Leistungen, die angeblich gar nicht oder ohne die nötige Qualifikation erbracht wurden.

Teilweise hat das Denunziantentum unzufriedener Patienten schwerwiegende Folgen für die betroffenen Ärzte, Praxen oder Pflegedienste.

Interessant ist ein Blick auf die einzelnen Leistungsbereiche, in denen sich Fehlverhalten gezeigt haben soll. Besonders der Bereich häusliche Krankenpflege und Pflegeversicherung soll anfällig für Betrugshandlungen sein.

Falls Sie selbst von solchen Ermittlungen betroffen sind, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Junge mit seinem Wissen und praktischen Erfahrungen sehr gern zur Verfügung.

Oft muss schnell und kompetent gehandelt werden. Geht es in solchen Fällen eben nicht nur um Strafverfahren, sondern auch die Rückzahlung von Summen, deren Höhe sehr rasch existenzvernichtend sein kann.


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