Geblitzt: BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 120,3, Lastspur- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Thüringens in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor. Dann lohnt es sich auf jeden Fall, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die hier geführten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig nach einem erfolgten Einspruch eingestellt. Grund dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier verwendeten Piezo- Messsystems.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. In die Fahrbahn sind im Abstand von 1,5 m Piezokabel verlegt, welche parallel zur Fahrbahn verlaufen. Diese registrieren die von den Fahrzeugen verursachten Druckunterschiede. Mit Hilfe der dadurch gewonnenen Daten wird eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Problematisch ist hier aber der Zustand der Messstelle. Der  Fahrbahnbelag muss sich nämlich in einem homogenen, ebenen und vor allem unbeschädigten Zustand befinden.  Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt regelmäßig  diese Voraussetzungen nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenerfassung.  Oft sind auch die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen  der Kabel  im Millimeterbereich führen aber schon zu Differenzen von bis zu 30 km/h. Auch große Temperaturschwankungen können zu feinsten Verschiebungen der Kabel im Millimeterbereich führen, was schon für eine grobe Datenverfälschung ausreicht. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen.  Ebenfalls können feinste Erschütterungen auf den anderen Fahrbahnen die Messung negativ beeinflussen. Die Wartung des Messgeräts ist nicht immer fristgerecht, was die oben genannten Mängel teilweise erklärt. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und deswegen die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben. Danach müssen die Koaxialkabel des Traffiphot S müssen nunmehr gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden.Wird  trotzdem eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, ist die Messung schon wegen dieses Umstands unverwertbar.

Die ist nur eine sehr unvollständige Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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