Alliance Market Group – Vorsicht laut BaFin

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Anleger sollen über die Webseite alliancemarketgroup.pro Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und Forex-Handelsgeschäfte durchführen können.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass die extrem leistungsstarke Plattform für Anleger aller Niveaus konzipiert ist und man zuverlässige Tools, profitable Strategien und ein fortschrittliches Terminal bieten würde, mit dem man die Charts individuell anpassen könne.

Auch wird ausgeführt, dass man Alliance Market Group die Händler und ihre Bedürfnisse verstehe und man die Welt in Form von Möglichkeiten sehe und man zuversichtlich sei, dass die Ansichten die gleichen sind wie die Ansichten von Händlern.

Warnhinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Von der BaFin wird vor Anlagen über Alliance Market Group gewarnt, da die Betreiber ohne Genehmigung der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren würden.

Hohe Risiken beim Handel mit Differenzkontrakten und beim Forex-Handel

Sowohl der Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) als auch der Forex-Handel ist mit hohen Risiken verbunden.

Es besteht ein Totalverlustrisiko.

Regelmäßig muss bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten auch noch eine sog. Margin gestellt werden, die ein Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Aufgrund einer dadurch entstehenden Hebelwirkung bestehen besondere Risiken.

Auch beim Forex-Handel handelt es sich um Hebelgeschäfte, bei dem mit kleinen Kapitaleinsatz hohe Gewinne erwirtschaftet werden können. Dies auf der anderen Seite aber auch mit hohen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden ist.

Möglichkeiten für Anleger von Alliance Market Group 

Soweit Anlagen in Differenzkontrakten und ein Forex-Handel angeboten wird, erfüllt dies unseres Erachtens den Tatbestand eines Eigenhandels nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wer derartige Anlagen Anlegern in Deutschland anbietet, benötigt dafür aber eine Erlaubnis der BaFin. Die Betreiber von Alliance Market Group verfügen aber über keine Genehmigung der BaFin.

Wenn ein Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin durchgeführt wird, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, insbesondere, wenn dokumentierte Guthaben nicht ausgezahlt werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 15.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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