Allianz Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeits-Abfindung in hoher fünfstelliger Höhe

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Die Allianz Lebensversicherung hat einem von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertretenen Versicherungsnehmer eine Abfindung in fünfstelliger Höhe aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen ausbezahlt.

Ein Mandant von L&P Rechtsanwälte hatte Ende 2018 Antrag auf Leistungen aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Allianz Lebensversicherung gestellt. Dem Antrag lag eine psychische Erkrankung zugrunde, die dazu führte, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. „Um auf Nummer sicher zu gehen, beauftragte unser Mandant uns damit, ihn bei der Antragstellung und der folgenden Bearbeitung des Leistungsfalls anwaltlich zu begleiten. Nach wenigen Wochen lag dann auch bereits die Leistungszusage der Allianz Lebensversicherung für die Zukunft vor,“ erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L&P Rechtsanwälte.

Im Streit stand dann allerdings noch, inwiefern bzw. inwieweit die Versicherung für die Vergangenheit leisten sollte. Denn unser Mandant hatte seinen Beruf schon mehrere Jahre lang nicht mehr konsequent ausgeübt, ohne sich hierbei allerdings tatsächlich berufsunfähig zu fühlen. Dementsprechend verweigerte die Allianz auch die Zahlung für die Vergangenheit.

„Wir wurden daraufhin von unserem Mandanten beauftragt, die Leistungen auch für die Vergangenheit geltend zu machen. Die Schwierigkeit bestand darin, darzulegen und nachzuweisen, dass zum einen unser Mandant tatsächlich berufsunfähig war. Zum anderen musste aber klargestellt werden, dass die Verspätung der Meldung der Berufsunfähigkeit durch unseren Mandanten nicht schuldhaft erfolgte. Denn dann wäre die verspätete Meldung nach der Rechtsprechung als fahrlässig einzustufen, mit der Folge, dass kein Anspruch mehr bestand.“

Die Allianz Lebensversicherung erkannte die Problematik aufseiten des Versicherungsnehmers und lehnte zunächst weitere Zahlungen ab. Nach intensiver Korrespondenz zwischen L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte und der Allianz konnte diese jedoch davon überzeugt werden, die Berufsunfähigkeit ihres Versicherungsnehmers auch für die Vergangenheit umfassend zu prüfen.

„Unser Mandant hatte allerdings kein Interesse an einem langjährigen Verfahren, sodass er uns beauftragte, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen,“ so der Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter. Dieses Bemühen endete zeitnah und erfolgreich, indem die Parteien beschlossen, sich auf Basis eines 50 %-igen Vergleichs zu einigen. „Für unseren Mandanten ist dies der Idealfall. Er beendet das Verfahren mit einer hohen fünfstelligen Zahlung sowie der weiteren Rentenzahlung für die Zukunft.“

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L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, allein gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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