Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch

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Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zur Zahlung eines Betrags i.H.v. 100.000,- an einen Schließfachinhaber nach dem Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt im Jahr 2021 verurteilt. Hierauf weist die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Der Bankkunde der HASPA mietete 2015 ein Wertschließfach bei der HASPA in der Filiale 336 in Norderstedt. In dieser Filiale kam es an dem Wochenende vom 6.8.2021 zum 8.8.2021 zu einem Einbruch durch noch unbekannte Täter. Diesen gelang es, Zutritt zu dem Tresorraum zu verschaffen, in welchem sich 1.223 an Kunden der Beklagten vermietete Schließfächer befanden.

Einbruch in den Tresorsaum der HASPA-Filiale 336 in Norderstedt

Ca. 650 dieser Schließfächer wurden von den Tätern aufgebrochen und darin befindliche Wertsachen gestohlen. Unter den von diesem Einbruch betroffenen Schließfächern befindet sich auch dasjenige des Bankkunden. Die Haftung der HASPA war auf einen Betrag von € 40.000,- begrenzt. Der Bankkunde hatte nach eigenem Vortrag aber Bargeld i.H.v. € 140.000,- in dem Schließfach. Die HASPA zahlte vorgerichtlich an den Bankkunden gleichwohl nur einen Betrag i.H.v. € 40.000,- und weigerte sich, eine höhere Zahlung zu erbringen.

Klage gegen die HASPA

Der Bankkunde, der zur Verbesserung der prozessualen Situation die Ansprüche an einen Dritten abtrat, ließ in der Folge Klage gegen die HASPA einreichen. Das Landgericht führte eine Beweisaufnahme durch und verurteilte daraufhin die HASPA zur Zahlung eines weiteren Betrags i.H.v. 100.000,-.

Schadensersatz in voller Höhe

„Das Urteil ist in unseren Augen bemerkenswert. Allein der Umfang von 36 Seiten zeigt, wie detailliert sich das Gericht mit der komplexen Rechtslage auseinandergesetzt hat. Insbesondere aber auch für die weiteren Geschädigten von Interesse ist, dass das Gericht die Haftung nicht auf den in den Sonderbedingungen für Kundenmietfächer beschränkten Betrag i.H.v. € 40.000,- beschränkt, sondern die tatsächliche Schadenshöhe für die Höhe des Schadensersatz berücksichtigt“, stellt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft fest. „Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil wegweisend für die Ansprüche der Geschädigten sein dürfte, und empfehlen daher Betroffenen, die Sach- und Rechtslage von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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