Alte Immobiliendarlehensverträge mit der Frankfurter Sparkasse jetzt ablösen!

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Jetzt ohne Aufwand widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen – mit Werdermann | von Rüden!

Tausende Widerrufsbelehrungen im ganzen Bundesgebiet möglicherweise ungültig

Darlehensnehmer, die vor Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen haben, werden sich bei einem Blick auf die aktuelle Lage am Markt ärgern: Sie zahlen für eine Laufzeit von 10 Jahren im Schnitt 2,5 % mehr Zinsen, als Verbraucher die heute einen entsprechenden Vertrag abschließen. Da Zinssätze sich aber im laufenden Vertragsverhältnis nicht anpassen lassen und ein Ausstieg im Wege der Kündigung mit einer finanziell äußerst belastenden Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist, sind Darlehensnehmern insoweit die Hände gebunden. Grundsätzlich.

Denn aktuell eröffnet sich Verbrauchern eventuell eine Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu verlassen und sich nicht durch eine horrende Vertragsstrafe in den finanziellen Ruin zu treiben – Stichwort: Widerrufsrecht. Dieses besteht für Kunden im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Wird innerhalb dieser Frist nicht widerrufen, bleibt einzige Ausstiegsmöglichkeit die teurere Kündigung.

Zahlreiche deutsche Gerichte sind indes der Auffassung, dass die Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in vielen Fällen nicht den vom Gesetzgeber vorgesehenen Anforderungen entsprechen und damit ungültig sind. Bestätigt wurde diese Rechtsprechung bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof und steht damit auf belastbarem rechtlichen Boden. Für Darlehensnehmer bedeutet die Ungültigkeit ihrer Widerrufsbelehrung ein fortbestehendes Widerrufsrecht. Noch nach Jahren. Und so kann im Einzelfall problemlos widerrufen und attraktiv „umgeschuldet“ werden.

Fehlerhafte Belehrungen auch bei der Frankfurter Sparkasse aus dem Jahr 2009

Kunden der Frankfurter Sparkasse, die im Zeitraum um das Jahr 2009 ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben, können an dieser Stelle ihre Verträge auf die im Folgenden genannten Formulierungen überprüfen. Vermehrt auftretende unklare Formulierungen liefern erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf.

Frankfurter Sparkasse verwendet unzulässige Fußnote zur Widerrufsfrist

Die Sparkasse fordert ihre Kunden in einer Fußnote auf, die 14-tägige Widerrufsfrist im Einzelfall selbst zu prüfen. Die Pflicht, die in der Belehrung zu erläuternden Fristen zu prüfen und dann eindeutig festzusetzen, obliegt aber einzig der Sparkasse selbst. Eine Aufforderung an den rechtsunkundigen Kunden, selber noch einmal nachzuprüfen geht ins Leere und ist auch mit den gesetzlichen Vorgaben wohl schwerlich in Einklang zu bringen.

Dieselbe Fußnote findet sich auch in Formularen der Sparkasse Rhein-Haardt aus 2006 und der Kreissparkasse Ravensburg aus 2008.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften

Weiterhin findet sich in den Belehrungen der Frankfurter Sparkasse ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Die Verbindung eines finanzierten Geschäftes mit einem Darlehensvertrag stellt aber keinesfalls den Regelfall dar. Die Konstellation ist zwar möglich, wird jedoch in den meisten Fällen nicht vorliegen. Darlehensnehmern wird zudem häufig nicht bekannt sein, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt. Der Zusatz ist damit in der Regel überflüssig und stiftet durch die Verwendung eines juristischen Fachbegriffs zudem Verwirrung. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist erneut fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Verträge von Experten prüfen lassen

Darlehensnehmern, die einen Widerruf ihres Immobiliendarlehens erwägen, empfiehlt sich eine umfassende Prüfung ihrer Verträge durch Experten. Nicht jeder Mangel der Texte kann im Einzelfall stets zur Unwirksamkeit der gesamten Bestimmungen führen. Vermehrt auftretende Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben stellen aber Anknüpfungspunkte für einen erfolgreichen Widerruf dar und sollten näher untersucht werden.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Ein Widerruf sollte gut durchdacht und rechtlich sinnvoll begründet werden, die Konsultierung unserer Experten ist daher unerlässlich. Es bleibt zu bedenken, dass das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich nicht dazu gedacht ist, Darlehensnehmern eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit in Zeiten günstigen Geldes zu verschaffen. Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sind wir dennoch zuversichtlich, mit Ihnen einen Weg aus ihrem Alt-Vertrag zu finden und Ihnen so eine Möglichkeit zur aktuell attraktiven Umschuldung zu ermöglichen. 

Nähere Informationen finden Sie unter www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.


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