RV Lebensversicherung AG: Alte Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Attraktive Zinsersparnis dank Umschuldung und ausfallender Vorfälligkeitsentschädigung. Jetzt Erfolgschancen prüfen lassen – Werdermann | von Rüden!

BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg nach Jahren möglich

Der Bundesgerichtshof hat in vielen Verfahren bereits Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig erklärt. Für Darlehensnehmer bedeutet die harte Linie des höchsten deutschen Gerichts die Widerrufbarkeit seit Jahren laufender Verträge. Schätzungen zufolge sind 80% der im Bundesgebiet kursierenden Belehrungsformulare fehlerhaft und damit potentiell ungültig. In Zeiten historisch niedriger Zinsen an den Geldmärkten eröffnet sich Darlehensnehmern die Chance, alte Verträge zu aktuell historisch attraktiven Konditionen umzuschulden. Da die im Kündigungsfall zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des Widerrufs entfällt, steht dem Ausstieg auch keine teure Strafzahlung im Wege. Darlehensnehmern bietet sich damit die Möglichkeit, tausende Euro an Zinsen zu sparen!

Hintergrund der für Kreditinstitute wie die RV Lebensversicherung AG zum finanziellen Fiasko ausufernden Rechtsprechung, ist die mangelhafte Umsetzung der seit dem 1. November 2002 für Banken bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Gerichtlich beanstandet wurden unter anderem gravierende Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, welches die Verständlichkeit der Belehrungsformulare für den juristischen Laien gewährleisten soll. Banken haben nun also die Konsequenzen der nachlässigen Arbeit ihrer Rechtsabteilungen zu tragen und müssen Kunden, die noch jahrelang verpflichtet wären, ihre Verträge abwickeln.

Für Mitte 2016 angekündigte Gesetzesänderung könnte Ende des „Widerrufsjokers“ bedeuten

Der Bundesrat hat indes bereits eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, deren Umsetzung zu einer drastischen Verkürzung des bisher unbegrenzt auszuübenden Widerrufsrechts führen würde. Stichtag wäre der 21. Juni 2016 – nach diesem Datum wären zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge nicht mehr widerrufbar. Die Lobby der Kreditinstitute hat hier offenbar ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden finanziellen Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich möglicherweise beeilen!

RV Lebensversicherung AG gab 2007 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus

Belehrungsformulare die von der Bank im Jahr 2007 ausgegeben wurden sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Formulare der Bank aus anderen Jahren enthalten wahrscheinlich ähnliche bzw. dieselben Fehler.

Unklare Bestimmung zum Beginn der Widerrufsfrist in Belehrungen der RV Lebensversicherung AG

In den Formularen heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Der Satz legt dem Darlehensnehmer nahe, dass der Beginn der Frist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Belehrung abhängig sein muss. Was aber im Einzelnen noch geschehen muss, um die Frist tatsächlich in Gang zu setzen, wird nicht näher erläutert. Damit bleibt es bei einer unklaren Bestimmung, die wohl kaum geeignet ist, den Darlehensnehmer den Anforderungen des Gesetzes entsprechend zu belehren.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Formularen der RV Lebensversicherung AG

Weiterhin findet unter der Überschrift „finanzierte Geschäfte“, ein ganzer Absatz zu dieser Geschäftsart. Ein finanziertes Geschäft kann zwar in Verbindung mit einem Darlehensvertrag vorliegen – die Konstellation stellt jedoch eher einen Ausnahmefall dar. Insofern ist der Absatz in den meisten Fällen gar nicht einschlägig. Da dem rechtsunkundigen Darlehensnehmer in der Regel nicht klar sein wird, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, stiftet der Absatz zudem Verwirrung. Darlehensnehmer sollen anhand der Widerrufsbelehrung eindeutig belehrt und gerade nicht mit überflüssigen Zusätzen belastet werden. Eine Vereinbarkeit des Absatzes mit den gesetzlichen Vorgaben ist daher sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf durch Experten

Wir blicken auf langjährige Erfahrungen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück und haben aktuell bereits zahlreichen Darlehensnehmern aus ihren lästigen Alt-Verträgen helfen können. Ein Widerruf ist stets mit rechtlichem Sachverstand anzugehen und erfordert eine umfassende Vorbereitung – daher sind wir der richtige Partner für Sie!

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen einen unverbindliche und kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.

  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.

  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten