Am Steuer eingeschlafen? Fahrverbot kann ​reduziert werden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz 


Immer wieder kommt es vor, dass sich Verkehrsteilnehmer übermüdet hinter das Steuer ihres Fahrzeuges setzen, z.B. nach der Nachtschicht oder einer Partynacht im Club. Schläft man dann ein und kommt etwa von der Straße ab oder verursacht einen Unfall, folgt ein Strafverfahren wegen zumindest fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß  § 315c Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 3 Nr. 2 StGB. 


Was wird bestraft?

Der Vorwurf lautet, dass es zum Unfall gekommen ist, weil der Fahrer wegen Übermüdung fahruntüchtig war und dies hätte erkannt werden müssen, weshalb das Geschehen in subjektiver Hinsicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein soll. 

Die Übermüdung wird als körperlicher Mangel angesehen, der die Fähigkeit ausschließt, das Fahrzeug sicher zu führen.

Die für eine Straßenverkehrsgefährdung erforderliche grobe Verkehrswidrigkeit verlangt einen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der dann rücksichtslos, d.h. sehr eigensinnig oder gleichgültig begangen werden muss.  Außerdem muss eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen oder fremder Sachen von gesteigertem Wert vorliegen - bei übermüdeten Fahrern wird meist von Gleichgültigkeit ausgegangen.


Wie wird bestraft?

Bei der Strafbemessung kommt es vor allem auf die Art und Schwere des Verstoßes an, wobei nicht nur die Höhe des Schadens, sondern auch der Zustand des Fahrers - hier die Übermüdung - und die Vorstrafen berücksichtigt werden. Ab einem Sachschaden von € 1.400,00 werden  in der Regel neben der Verhängung einer Geldstrafe 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und die Fahrerlaubnis entzogen.

Daneben wird eine Sperrfrist verhängt, nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden darf, wobei diese ggf. seitens der Fahrerlaubnisbehörde von einer positiven MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) abhängig gemacht wird.

Für Fahranfänger gilt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein mit entsprechenden Mehrkosten verbundenes Aufbauseminar absolviert werden muss.


Strafbefehl erlassen – was ist zu tun?

In der Regel erlässt das zuständige Amtsgericht einen Strafbefehl, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden muss.


Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen, Verteidiger einschalten!

Wenn die Tatbegehung nachgewiesen werden kann, beschränkt sich die Verteidigung in der Regel auf die Abmilderung der Strafe: Hier gilt es insbesondere, ggf. das Fahrverbot abzuwenden, die Sperrfrist zu verkürzen und die schnellstmögliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Auch die Höhe der Geldstrafe kann häufig zugunsten des Beschuldigten reduziert und so eine Eintragung im Bundeszentralregister ggf. vermieden werden. Strafmildernd wird oft berücksichtigt, wenn der Fahrer selbst die Polizei verständigt hat und seine Übermüdung aus freien Stücken eingeräumt hat.

Wem eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen wird, sollte gegenüber der Polizei allerdings überhaupt keine Angaben tätigen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, sowie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. Es ist Aufgabe des Staates, die Übermüdung zu beweisen!

Als erfahrener und bundesweit tätiger Verteidiger in Verkehrsstrafsachen unterstütze ich Sie gerne!


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