Amatra GmbH: BaFin ordnet Abwicklung der unerlaubt erbrachten Anlageverwaltung an
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Am 16. September 2016 hat die BaFin dem als Organ der Gesellschaft fungierenden Herrn Dr. Reinhardt Vogt die Anordnung erteilt, die unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung gemäß § 37 Abs. 1 KWG abzuwickeln.
Die Amatra GmbH mit Sitz im bayrischen Hohenschäftlarn hat über stille Gesellschaftsverträge Investitionsgelder von Anlegern angenommen, und diese in Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt investiert. Für Investitionen natürlicher Personen fehlt dem Unternehmen jedoch die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Dem Bescheid der BaFin zufolge ist Dr. Vogt als Organ der Gesellschaft dazu verpflichtet, die erworbenen Investments auf die jeweiligen Anleger zu übertragen oder für diese zu veräußern. Der dadurch erwirtschaftete Verkaufserlös soll an den jeweiligen Anleger zurückgezahlt werden.
Möglichkeiten für Betroffene
Bislang ist noch nicht bekannt, mit welchen möglichen Einschnitten die Anleger rechnen könnten. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.
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