Amtsgericht Berlin Tiergarten hebt nach Haftungsprüfung Untersuchungshaft auf!

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Mandat vor dem Amtsgericht Tiergarten zu Berlin hat das Gericht am 28.08.12 beschlossen, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Der Betroffene ist nigerianischer Immigrant. Mit Haftbefehl vom 03.07.12 wurde er des Versuches beschuldigt, einem anderen dazu Hilfe geleistet zu haben, eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist und durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Aufnahme und Fortsetzung der Prostitution zu bringen (Menschenhandel), sowie einen anderen angestiftet und ihm Beihilfe geleistet zu haben, widerrechtlich in das Bundesgebiet einzureisen. Namentlich fungierte er als Einlader von Nigerianerinnen nach Deutschland.

Vorliegend ist ein Fall, dessen Einblick die Ausmaße der Tätigkeit einer international agierenden Schleuserbande lediglich erahnen lässt. Beschuldigt werden hier allein über 15 zentrale Akteure, die bandenmäßig dem gewerblichen Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution nachgehen.

Der Mandant hatte von diesen Vorgängen keine Kenntnis und versuchte aus altruistischen Gründen, Menschen aus seiner Heimat ein Leben in Europa zu ermöglichen.

Im Zuge des Prozesses gelang es Rechtsanwalt Rubinstein, die niedrige Relevanz der Mittäterschaft des Betroffenen innerhalb der Schleuserbande zu beweisen. Tatsächlich ist keine der eingeladenen Personen nach Deutschland eingereist.

Letztlich hob das Gericht den Haftbeschluss aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen bereits bestehender Haftdauer und dem in Aussicht stehenden Strafmaß auf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Vadim Rubinstein

Beiträge zum Thema