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Amtsgericht Hannover verurteilt Angeklagten zu 4 Jahren Haft

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Das Amtsgericht Hannover hat mit einem Urteil vom 13.10.2015, Aktentzeichen: 239 Ls 282/15, einen 48-jährigen Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren wegen dreifacher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Angeklagte im Juli 2014 der schlafenden Ehefrau sechsmal mit der Faust gegen den Kopf schlug. Am folgenden Tat schlug er zudem seine Tochter so heftig mit der flachen Hand auf ihr Ohr, dass diese den gesamten Tag über ein Taubheitsgefühl verspürte.

Im Januar 2015 vergewaltigte er zudem seine Ehefrau und drohte dabei, sie zu erwürgen, wenn sie nicht tue, was er wolle. Am folgenden Tag würgte der Angeklagte seine Ehefrau nach einem erneuten Streit derart stark, dass ihr es schwarz vor Augen wurde, sie Blitze sah und sich einnässte. Erst als der Sohn hinzukam, ließ der Angeklagte von seinem Opfer ab.

Mit vier Jahren verhängte das Schöffengericht die höchstmögliche Strafe, die ein Amtsgericht verhängen kann. In den Zeugenaussagen berichteten die Familienmitglieder von jahrelangen Gewaltausbrüchen des Angeklagten. Dieser tyrannisierte seine Familie. Daneben wurde u.a. die Hausärztin gehört, die die Verletzungen der Ehefrau dokumentiert hatte.

Die vorsitzende Richterin nannte die Tat besonders verwerflich. Der Angeklagte habe zu Hause regelrecht eine Gewalt- und Drohkulisse aufgebaut und ein Spannungsverhältnis zwischen Fürsorge-/ und Machtposition geschaffen. Nach Ansicht des Gerichts könne der Angeklagte froh sein, dass nur vor dem Schöffengericht Anklage erhoben wurde. Vor der Großen Strafkammer hätte er mit Sicherheit eine höhere Strafe zu erwarten gehabt.

Gegen eine Abgabe an das Landgericht sprach jedoch die Tatsache, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits 5 Monate in Untersuchungshaft saß und im Falle der Abgabe, die Familie erneut vor Gericht hätte aussagen müssen.


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