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Amtsgericht Soltau: 9.800 Euro Strafe für Mutter von Dschungelcamp-Kandidatin

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Das Amtsgericht Soltau hat mit einem Urteil vom 30.03.2017, Aktenzeichen: 9 Cs 522/16, die angeklagte Mutter einer Teilnehmerin der RTL-Sendung „Dschungelcamp“ wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 StGB zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 70 Euro und damit insgesamt 9.800 Euro verurteilt. Mit dem Urteil wurde gegen die Angeklagte eine höhere Geldstrafe verhängt, als der ursprüngliche Strafbefehl vorsah. Gegen diesen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 70 EUR hatte die Angeklagte im Dezember Einspruch eingelegt, sodass es nun zu einer Hauptverhandlung kam.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Lehrerin im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war. In der Zeit der Krankschreibung reiste sie nach Australien, wo ihre Tochter am Dschungelcamp teilnahm. Im Rahmen der Hauptverhandlung versuchte die Angeklagte ihre Arbeitsunfähigkeit mit ausführlichen Beschreibungen ihres Gesundheitszustandszustandes in den Tagen vor der Krankschreibung zu beweisen.

Das Gericht schenkte diesen Aussagen keinen Glauben. Nach Ansicht der Richterin habe die Angeklagte das Attest gezielt erlangen wollen, um die Reise anzutreten, da ein zuvor gestellter Urlaubsantrag abgelehnt wurde. Damit habe sie der Schule und dem Berufsbild des Lehrers geschadet.

Der Verteidiger der Angeklagten, der Freispruch forderte, hat bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen. Damit wird der Fall die nächste Instanz beschäftigen.


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